Regeln

tisk pravidel
TEIL EINS
ALLGEMEINES
1.
Einleitung
Die Regeln des Rennens sind verbindlich und pflichtig für alle Teilnehmer, einschließlich der Veranstalter, des Personals (Imbissbedienung usw.) und der Zuschauer. Während des Rennens haben alle Teilnehmer und Zuschauer den Anweisungen der Veranstalter
und Kommissare zu folgen, und das im ganzen Rennbahngelände, so wie außerhalb der Sektionen.
2.
Teilnehmer
Das Team des Wettbewerbfahrzeuges besteht aus einem Fahrer und aus maximal zwei Beifahrern. Die Teammitglieder müssen im Registierbogen angeführt sein. Jeder Teilnehmer des Rennens, kann nur in einem Team registriert sein. Im Laufe des Rennens ist es nicht möglich anstatt der registrierten Mitglieder der Besatzung nicht registrierte Personen anzumelden. Der Fahrer des Wettbewerbfahrzeuges muss Besitzer eines gültigen Fahrscheins für das jeweilige Fahrzeug sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist 15 Jahre.
3.
Verantwortung und Haftungsverzicht
Jeder Teilnehmer des Rennens bestätigt durch die Unterschrift des Registrierbogens, dass er persönlich und unwiderrufbar auf Ansprüche auf Schadenersatz verzichtet. Und zwar in den Fällen der Schaden an Eigentum und Gesundheit, entstanden im Zusammenhang mit dem Rennen, und das gegenüber den Veranstaltern und deren Personal, gleich wie gegenüber den Behörden und Personen die die Wege und Grundstücke in der gegebenen Lokalität für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt haben. Zugleich erklärt der Teilnehmer hiermit, dass er das ganze Rennen aus eigenem Willen, freiwillig und auf eigenes Risiko absolviert.
4.
Werbung
Der Veranstalter reserviert sich auf jedem Wagen eine kostenlose Fläche, und das die Frontalfläche, Flächen an beiden Seiten und an der Hinterfläche des Rennwagens. Die Fläche muss so angepasst sein, dass eine Klebfolie auf Dauer befestigt werden kann. Die Größe der Fläche und Regeln der Werbung werden durch den Veranstalter bevor den technischen Übernahmen der Rennwagen festgelegt. Bei Nichteinhalten der Regeln wird der Rennwagen als unentsprechend angesehen und kann aus dem Rennen ausgeschlossen werden. Zugleich muss auf einer bestimmten Fläche Platz für die Startnummern bleiben.
TEIL ZWEI
ORGANISATION UND ABLAUF DES RENNENS
5
6
Teilnahme am Rennen
Am Rennen können nur die ordentlich registrierten Personen teilnehmen, deren Fahrzeug als fähig am Rennen teilzunehmen zugelassen wurde und die, welche einen ordentlich ausgefüllten und unterschriebenen Registrierbogen für Teilnehmer abgegeben haben. Bei Beifahrern unter 18 Jahre muss der gesetzliche Vertreter den Registrierbogen unterschreiben. Im Verlauf des Rennens darf sich im Fahrzeug nur der Fahrer und ein Beifahrer befinden, weiter darf der Fahrer im Laufe des Rennens nicht durch den Beifahrer ersetzt werden, das gleiche gilt umgekehrt. Die Anwesenheit einer weiteren Person oder eines Tieres ist nicht gestattet. Der Hauptkommissar kann im Laufe des Rennens eine Änderung oder Ergänzung in der Registrierung der Besatzung genehmigen.
7
Doppelstart
Es ist möglich, dass auf einem Fahrzeug mehrere Besatzungen das Rennen absolvieren (Doppelstart). In diesem Fall muss jede Besatzung einzeln registriert sein und muss bei der Registrierung darauf hinweisen, dass es sich um einen Doppelstart handelt. Die Startnummer, die im gegebenen Moment nicht aufgesetzt ist, muss ordentlich überdeckt sein, damit es eindeutig klar ist welche Startnummer im Augenblick im Rennen ist. Im Laufe des Rennens ist der Wechsel der Teilnehmer zwischen den Besatzungen die sich den Mehrfachen Start registriert haben verboten.
8
Alkohol Verbot
Im Verlauf des ganzen Rennens gilt für die Fahrer, Beifahrer und Kommissare strenger Alkohol Verbot. Der Hauptkommissar ist berechtigt einen Atemtest im Laufe des Rennens anzuordnen.
9
Technische Übernahmen
Vor jedem Rennen, je nach Zeitplan, finden die technischen Übernahmen aller Fahrzeuge statt, durchführen wird sie der technische Kommissar oder der Kommissar der mit der technischen Fahrzeugübernahme beauftragt ist. Alle Fahrer sollten eine Kopie des Versicherungsvertrags mit der ausdrücklichen Bestätigung haben, dass sich die Versicherung auf Autorennen bezieht. Die Fahrzeuge müssen den technischen Maßnahmen, Sicherheitsmassnahmen und Forderungen auf Naturschutz laut dieser Regeln entsprechen. Änderungen die nicht ausgesprochen verboten sind, sind genehmigt. Bei allen strittigen Fragen was die Serienausführung des Wagens angeht ist der Fahrer verpflichtet den entsprechenden Nachweis der Zulässigkeit dieses Punkts vorzulegen. Jeder Wagen, der in der Klasse Serienwagen startet muss nach seiner Überprüfung über den Zeitraum von 15 Minuten den anderen Besatzungen dieser Klasse zur Verfügung stehen, wobei auf Anforderung muss auch ein Einblick in den Motorraum ermöglicht werden. In dieser Zeit ist es möglich Protest gegen die Abschnitte 63, 66, 67, 68, 69 und 78 zu erheben. Die Anbringung der Werbung des Wettbewerbveranstalters muss im Laufe der Übernahme stattfinden. In der Klasse Truck müssen sich die Startnummern an allen vier Seiten befinden (vier Nummern der Größe 30x30 cm). Fahrzeuge, die nicht zu den Technischen Übernahmen bis zu ihrer Beendung nach Zeitplan zugestellt werden, werden nicht als qualifiziert angesehen und können nicht am Rennen teilnehmen.
10
Technische Übernahmen im Laufe des Rennens
Vor der Fahrt, in jeder beliebigen Sektion jeder Klasse können eins oder mehrere Fahrzeuge zufällig zu einer wiederholten Technischen Übernahme bestimmt werden. Ebenso hat der Hauptkommissar oder der Kommissar im Laufe des Rennens das Recht den technischen Zustand des Fahrzeuges nachzuprüfen. Im Fall, dass der technische Zustand des Fahrzeuges, im Verlauf des Rennens oder die Schaden am Fahrzeug in Folge eines Unfalls oder aus anderen Gründen, so ernst ist, dass das Fahrzeug nicht länger fähig ist das Rennen fortzusetzen, wird dieser Wagen vorübergehend oder auf Dauer aus dem Rennen ausgeschlossen.
11
Besprechung
Bevor das Rennen beginnt wird eine Besprechung stattfinden, an welcher alle Mitglieder der Besatzungen, einschließlich aller Kommissare und des Strecken – Hilfspersonals teilnehmen werden. Die Besprechung wird Informationen über Organisierung und über Ablauf des Rennens übermitteln. Im Laufe dieser Besprechung können für das gegebene Rennen einige Festlegungen ergänzt oder geändert werden. Den Änderungen der Regeln muss der Hauptkommissar zustimmen und sie müssen in Schriftform durchgeführt werden. Weiter werden die Besatzungen über die farbige Markierung der Tore für die einzelnen Klassen informiert, natürlich wenn diese Markierung der Tore benutzt wird. Nach dem Ende der Besprechung beginnt das Rennen.
12
Disqualifikation
Im Verlauf einer Fahrt in der Sektion wird das Fahrzeug disqualifiziert, wenn es zur Verletzung der Regeln die den Verlauf des Rennens bestimmen kommt, und das im Einklang mit den Abschnitten 42 und 44. Bei der Disqualifikation in der Sektion, ist die Fahrt für die gegebene Sektion für dieses Fahrzeug beendet. Die Bewertung des Fahrzeugs im Falle einer Disqualifikation in der Sektion wird im Einklang mit den Abschnitten 43 und 45 durchgeführt. Die Disqualifikation des Fahrzeugs gilt für die gegebene Sektion und das Fahrzeug kann in der nächsten Sektion im Rennen fortfahren.
13
Vorübergehende Ausschließung
Der Kommissar ist im Laufe des Rennens berechtigt das Fahrzeug vorübergehend aus dem Rennen auszuschließen (z. B. für technische Mangel am Fahrzeug usw.). Das Fahrzeug kann auch auf Ansuchen der Besatzung vorübergehend ausgeschlossen werden. Das Fahrzeug kann wieder am Rennen teilnehmen, wenn der Grund wegen dem es ausgeschlossen war beseitigt ist. Das Fahrzeug fährt in der Sektion fort, die für die gegebene Klasse nach der Rückkehr des Fahrzeugs ins Rennen offen sein wird.
14
Ausschließung aus dem Rennen
Wenn es zu wiederholter Verletzung der Regeln, oder zu einer groben Verletzung der Regeln kommt, ist der Kommissar berechtigt die Besatzung aus dem Rennen auszuschließen. Als grobe Verletzung der Regeln gilt vor allem: das gefährden der Zuschauer durch eine rücksichtslose, riskante und schnelle Fahrt im Areal des Rennens, weiter die Missachtung der Hinweise für das verlegen der Fahrzeuge zwischen den einzelnen Sektionen und dem Depot, die Fahrt im Areal des Rennens außerhalb der zugeordneten Kommunikationsräume, die Einfahrt ins Areal des Rennens nach Ende des Wetttages, Konsum von Alkohol im Laufe des Rennens, wiederholtes Brechen der technischen Vorschriften für die Fahrzeuge, die Missachtung der Hinweise der Kommissare oder Veranstalter. Im Falle einer dauerhaften Ausschließung aus dem Rennen wird der Besatzung das Startgeld nicht zurückgegeben und die Besatzung wird nicht für das gegebene Rennen klassifiziert.
15
Die Bewegung von Personen in der Sektion im Laufe des Rennens
In eine bereits offene Sektion und im Laufe des Rennens darf die Sektion keines der Mitglieder der Besatzungen, kein Zuschauer und auch niemand andres betreten. Zutritt in die Sektion hat nur der Hauptkommissar, der Kommissar, seine Assistenten und das Strecken-Hilfspersonal. Die jeweilige Sektion kann nur eine vorgeschriebene Anzahl von registrierten Journalisten und Fotografen betreten.
16
Die Startreihenfolge der Besatzungen im Rennen
Bevor das Rennen in der ersten Sektion beginnt, lost der Kommissar die Reheinfolge der einzelnen Besatzungen für das gegebene Rennen aus. Die Reihenfolge wird in den nächsten Sektionen so geändert, dass die Besatzung, die als erste in der ersten Sektion startet in der zweiten Sektion als letzte starten wird. Die Besatzung, die in der Sektion als zweite startete wird in der folgenden Sektion als erste starten. Zwischen den mehrfachen Starten muss minimal noch eine weitere Besatzung sein, natürlich wenn es die Anzahl der Besatzungen erlaubt.
17
Kontrolle der Sektion vor der Fahrt
Bevor sich die Besatzungen die Sektionen ansehen, ist der Kommissar verpflichtet sich den Zustand der Sektionen, einzelner Torfelder, der Sektionsbegrenzungen (Band), einschließlich der Sicherheitsbegrenzungen (zweites Band) an kritischen Stellen anzusehen, das für die Sicherheit der Zuschauer und Teilnehmer, die sich rings um die begrenzte Sektion befinden. Die eventuellen Änderungen der Sektion, welche der Kommissar befugt ist zu machen, müssen durchgeführt werden bevor sich die Besatzungen die Sektion ansehen.
18
Beschau der Sektion
Der Kommissar ermöglicht den Besatzungen, noch bevor das Rennen beginnt, eine Beschau der Sektion und macht die Besatzungen mit dem eventuellen Zeitlimit für die Sektion bekannt. Die Sektion können nur die Mitglieder der Besatzungen betreten, die ordentlich in der gegebenen Klasse registriert sind. Nach dem die Beschau beendet ist, öffnet der Kommissar die Sektion für die Fahrt.
19
Startverweigerung
Wenn es dazu kommt, dass nach der Beschau der Sektion alle Besatzungen einstimmig den Start verweigern, hat der Kommissar das Recht diese Sektion zu annullieren. Der Kommissar hat jedoch das Recht die Sektion zu ändern, wiederholt die Beschau der Sektion zu ermöglichen und sie wieder zu eröffnen.
20
Abbruch der Fahrt in der Sektion
Nur der Kommissar hat das Recht die Fahrt im Laufe des Rennens abzubrechen (z. B. aus Gründen der mangelnden Sicherheit des Rennens für Zuschauer und Bestatzungen usw.) Im Fall, dass die durchgeführte Sicherheitsmassnahme die Bewertung der Besatzungen, die schon die Fahrt in der Sektion absolviert haben, ändern würde, wird die Fahrt in der Sektion annulliert. Wiederholt wird den Besatzungen eine Beschau der Sektion ermöglicht und die Fahrt in der Sektion abermalig gestartet. Wetterbedingungen und deren Änderungen im Laufe der Fahrt in der Sektion sind kein Grund dafür das Rennen abzubrechen.
21
Kompetenzbereich des Kommissars in der Sektion
Der Kommissar ist befugt alle strittigen Fragen zu klären, Besatzungen in der Sektion zu disqualifizieren, sie vorübergehend aus dem Rennen auszuschließen, oder bei grober Verletzung der Regeln aus dem Rennen auf Dauer auszuschließen, so wie das Zeitlimit für die Fahrt in der Sektion festzulegen. Der Kommissar hat das Recht die Sektion zu schließen und das im Fall, wenn nicht ihr ordentlicher und sicherer Durchlauf gesichert ist. Wenn es dazu kommt, wird die Sektion annulliert und den Besatzungen werden keine Strafpunkte zugeschrieben, und das auch, wenn manche Besatzungen die Sektion schon absolviert haben und Strafpunkte ihnen zugeschrieben worden sind.
22
Vorbereitung der Besatzung zum Start
Jede Besatzung hat die Pflicht ihr Fahrzeug zum Start vorzubereiten. Das Fahrzeug ist zum Start bereit, wenn die Sektion von dem Kommissar geöffnet wird und anschließend, nach dem das vorherige Fahrzeug die Sektion verlassen hat, das Fahrzeug zum Starterfeld des Tores zugestellt wird und fähig ist auf Anweisung des Kommissars die Fahrt zu starten. Wenn das Fahrzeug nicht zum Start bereit ist, wird dies als Verweigerung des Starts angesehen. Im Laufe der Fahrt in der Sektion muss das Starterfeld des Tores frei sein für den Fall, dass das Fahrzeug innerhalb der Sektion manövrieren muss. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug vor dem Start in der Sektion, ist es in der Kompetenz des Kommissars mit Zustimmung der überhälftigen Mehrheit der Besatzungen der gegebenen Klasse oder Gruppe, die Besatzung als letzte starten zu lassen, falls die Besatzung schafft das Fahrzeug bevor dem Abschluss der Sektion vorzubereiten, wenn der Kommissar nicht anders entscheidet.
23
Sektion und Torfelder
Jede Sektion besteht aus dem Start – Torraum (Einfahrt), einzelnen Torräumen innerhalb der Sektion, Ziel-Torraum (Ausfahrt) und der Sektionsbegrenzungen. Die Sektionsbegrenzung bestimmt eindeutig die Grenze der Sektion. Jeder Torraum ist aus zwei Torstäben gebildet. In allen Torräumen ist die Richtung der Fahrt markiert; die Richtung der Fahrt ist eindeutig festgelegt. Der Torraum muss so durchgefahren sein, dass die farbige Markierung immer links in der Fahrrichtung liegt, ohne Rücksicht auf die Fahrrichtung des Wagens. Die Reihenfolge der Durchfahrung der Torräume muss nicht für die Fahrt gegeben sein. Wenn aber die Reihenfolge festgelegt wurde, müssen die Torräume in der gegeben Reihenfolge durchgefahren werden. Die Torräume können für die einzelnen Klassen auch farbig markiert sein. In diesem Fall, hat die Besatzung nur die Torräume zu durchfahren, die für ihre Klasse markiert sind. Das ganze Gebiet innerhalb der markierten Sektion ist für die Fahrt bestimmt. Bei der Fahrt in der Sektion ist die Berührung des Fahrzeugs mit der Markierung der Sektion nicht erlaubt (Berührung der Bands oder der Stange, auf der das Band befestigt ist), ebenfalls darf das Fahrzeug nicht mit seinem Umriss die Begrenzung, und das über und unter dem Band, überschreiten (das Überschreiten durch den Umriss des Fahrzeuges der imaginären Senkrechten zur Begrenzung der Sektion durch das Band). Der Kommissar, Assistenten des Kommissars, das Hilfspersonal auf der Strecke und auch niemand anders, inbegriffen der Zuschauer, darf keine Informationen über die Führung der Route innerhalb der Sektion erteilen. Das Durchfahren der Sektionen kann befristet sein.
24
Fahrrichtung und ihre Änderungen
Die Richtung des Fahrzeugs ist durch die Bewegung des Fahrzeugs gegeben, ohne Rücksicht auf seine Position, das heißt ob es nach vorne oder nach hinten fährt, sie sollte fließend und ohne anhalten ablaufen, wenn es nicht um die Änderung der Fahrrichtung geht. Im Laufe der Fahrt in der Sektion kann das Team die Richtung des Fahrzeuges zwischen zwei Torräumen (zwischen einem schon durchfahrenen Torraum und dem folgenden Torraum) nur sechsmal ändern. Um aufzuzählen wievielmal die Fahrrichtung bis zum gegebenen Limit geändert wurde, wird nach dem richtigen durchfahren des Torraums die Anzahl der Änderungen der Fahrrichtung annulliert und für die Fortsetzung der Fahrt zum nächsten Torraum wird wieder neu gezählt. Wenn die Fahrt dann durch Strafpunkte bewertet wird, werden alle Änderungen der Fahrrichtung in der gegebenen Sektion zusammengezählt.
25
Das Starttor
Das Starttor (Einfahrt) dient nur zur Einfahrt in die Sektion. Wenn das Fahrzeug beim Start der Fahrt nur in das Startfeld einfährt (Hinein in die Sektion), dann die Richtung der Fahrt ändert und den Torraum verlässt, ist es für die gegebene Sektion disqualifiziert. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug bei der Einfahrt in die Sektion das Starterfeld nicht durchfährt. Die Einfahrt in das Starttor von innen der Sektion, mit der Fahrrichtung hinaus aus der Sektion – und in die Sektion durch die folgende Änderung der Fahrrichtung zurückzukehren, ist genehmigt (das Starttor darf nicht in Richtung hinaus aus der Sektion verlassen werden). Nach dem Start der Fahrt, bevor das Fahrzeug in das Starterfeld des Tors einfährt, ist nicht die bewusste Änderung der Fahrrichtung genehmigt. Die Einfahrt in die Sektion kann in der Richtung nach vorne so wie nach hinten beginnen.
26
Das Zielfeld
Das Zielfeld (Ausfahrt) dient nur zum Verlassen der Sektion. Das Fahrzeug hat die Fahrt in der Sektion beendet, wenn es das Zielfeld durchgefahren hat. Wenn das Fahrzeug bei dem Verlassen der Sektion das Zielfeld nicht durchfährt, ist es für die gegebene Sektion disqualifiziert. Die Einfahrt in das Zielfeld von innen der Sektion, und durch die folgende Änderung der Fahrrichtung in die Sektion zurückzukehren, ist genehmigt. Im Fall, dass bei diesem Manöver das Fahrzeug das Zielfeld verläst, mit der Richtung hinaus aus der Sektion, ist die Fahrt hiermit für das Fahrzeug beendet. Die Ausfahrt aus der Sektion kann in der Richtung nach vorne so wie nach hinten verlaufen.
27
Der durchfahrene Torraum
Der Torraum wird als durchfahren bezeichnet wenn: das Fahrzeug in den Torraum einfährt (zwischen beide Stangen des Torraums) und das so, dass die Mittelinie der ersten Wagenachse in Richtung der Fahrt hinter der Verbindungslinie der Torstangen sein wird, ohne dass es zum überfahren einer der Torstangen an der ersten Wagenachse in Richtung Fahrt kommt und die Kontur des Wagens den Torraum verlässt. Alle Räder, wenigstens an einer Seite des Fahrzeugs, müssen die Linie des Torraums (Verbindungslinie der Torstangen) innerhalb des Torraums (zwischen den Torstangen) durchfahren. Die genannten Bedingungen müssen gleichzeitig eingehalten werden. Der Torraum ist als durchfahren angesehen, wenn er in der Fahrrichtung mit der gegebenen Stellung des Torraums (Abschnitt 23) durchfahren wird.
28
Fehlerhaftes durchfahren des Torraums
Das wiederholte durchfahren des Torraums, das durchfahren des Torraums in der Gegenrichtung und das durchfahren des Torraums einer anderen Fahrzeugklasse, ohne Rücksicht auf die Fahrrichtung wird mit Strafpunkten bewertet. Wenn das Fahrzeug in den Torraum einfährt, aber den Torraum nicht bezwingt, kann es den Torraum für den nächsten Versuch wieder verlassen, ausgenommen des Startfeldes.
29
Umstürzen der Torstangen ohne fremde Schuld
Wenn es im Laufe der Fahrt dazu kommt das die Torstange(n) von sich selbst nach durchfahren des Fahrzeuges stürzen (Erdsturz, fallende Steine, Schlag usw.), setzt das Fahrzeug die Fahrt vor und der Kommissar sichert die Wiedererrichtung der Torstange auf den ursprünglichen Platz, wenn es der Verlauf der Fahrt ermöglicht. Dieser Torraum (Torstange) ist für den weiteren Verlauf der Fahrt für dieses Fahrzeug gültig. Der Sturz der Torstangen wird nicht mit Strafpunkten bewertet.
30
Das Brechen der Torstangen
Im Fall, dass es im Laufe der Fahrt zum brechen einer Torstange, oder zu ihrem überfahren kommt, ist diese Torstange für den weiteren Lauf der Fahrt für das gegebene Fahrzeug nicht gültig. Gleichzeitig ist dieser Torraum für den weiteren Verlauf der Fahrt des gegebenen Fahrzeugs nicht gültig. Falls sich das Fahrzeug den Torraum so beschädigt, ohne ihn durchzufahren, ist der Torraum als Nichtdurchfahren bewertet.
31
Das Beenden der Fahrt in der Sektion
Die Fahrt in der Sektion wird durch das durchfahren des Zielfelds, Disqualifikation oder Ausschließung beendet. Nach dem Beenden der Fahrt in der Sektion muss das Fahrzeug auf einem im Voraus bestimmten Standort abgestellt werden, wo es gegen Spontanbewegungen gesichert ist. Der Besatzung ist es nicht erlaubt sich aus dem Standort der Sektion zu entfernen. Wenn das Verlassen des Standorts notwendig ist, muss die Besatzung diese Tatsache dem Kommissar bekannt geben. Es handelt sich um eine vorübergehende Ausschließung aus dem Rennen.
32
Die Kontrolle der Sektion vor dem Start des nächsten Fahrzeugs
Noch bevor das nächste Fahrzeug die Fahrt in der Sektion beginnt, muss unter der Aufsicht des Kommissars die Stellung der Sektion kontrolliert werden. Im Falle von Schädigungen, die durch die Durchfahrt des vorigen Fahrzeugs entstanden sind, muss die Sektion in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.
33
Auswertung der Fahrt in der Sektion
Nach dem Ende der Fahrt in der Sektion wertet der Kommissar die Fahrt aus. Der Kommissar macht das Team gleich nach dem Ende der Fahrt mit dem Resultat der Punktwertung bekannt und ein Mitglied der Besatzung bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Besatzung mit dem Resultat einverstanden ist. Bei der Auswertung der Fahrt der gegebenen Besatzung, sind nur der Kommissar, sein Assistent und die Besatzung anwesend. Nach dem die letzte Besatzung die Fahrt beendet hat und bewertet ist, beendet der Kommissar die Sektion. Danach werden die Ergebnisse der Sektion einsehbar für alle Besatzungen der gegebenen Klasse, mit der Möglichkeit Protest gegen die Punktwertung zu erheben und das mit nachfolgender Klärung mit dem Kommissar vor Ort.
TEIL DREI
BEWERTUNG
34
Der Gewinner des Rennens
Die Bewertung der Fahrt in den einzelnen Sektionen durch Strafpunkte wird im Einklang mit den Abschnitten 35 bis 47 der Regeln durchgeführt. Der Gewinner ist das Team mit der niedrigsten Anzahl von Strafpunkten aus allen Sektionen für die gegebene Fahrzeugklasse. Wenn es zu einem gleichstand der Strafpunkte kommt, wird die Reihenfolge durch die größere Anzahl der besseren Platzierungen aus allen gefahrenen Sektionen des Rennens bestimmt. Wenn auch dies nicht zur Festsetzung der Reinfolge führt, werden die Besatzungen mit dem gleichen Stand von Strafpunkten den gleichen Platz besetzen.
35
Fehlerfreie Fahrt
0 Strafpunkte – eine fehlerfreie Fahrt in korrekter Richtung, fehlerfreies durchfahren der Sektion (Abschnitt 23 bis 27 und 31)
36
Stehen
1 Strafpunkt – stehen von längerer Dauer als 15 Sekunden bis 3 Minuten, unabhängig von der endlichen Änderung der Fahrrichtung (Abschnitt 24)
37
Änderung der Fahrrichtung
3 Strafpunkte – Änderung der Fahrrichtung durch Fahrt, Überfahren oder Schleuderung über 30 cm. Gilt auch für eigenmächtiges Rollen des Fahrzeugs (Abschnitt 24).
38
Berührung der Torstange
8 Strafpunkte – Berührung einer Torstange. Die Torstange wird auch in dem Fall als einmal berührt bewertet, wenn es nicht zur Änderung der Fahrrichtung kommt, auch wenn das Fahrzeug die Stange mehrmals berührt.
39
Umstürzung und Bruch der Torstange
20 Strafpunkte – Umstürzung und Bruch der Torstange. Die Torstange wird als gebrochen im dem Fall bezeichnet, wenn sie im Knoten bricht und ebenfalls, wenn sie an der Stelle, wo sie in der Erde war bricht. Als überfahren wird die Torstange angesehen, wenn sie am Boden mit dem Rad überfahren wird. Für eine überfahrene Torstange hält man auch das imaginäre Überfahren der Torstange, und zwar wenn die Stange zwischen die Wagenachsen kommt, nicht direkt überfahren ist, aber das Fahrzeug „überfährt“ die Torstange mit dem imaginär entstandenen Umriss der Verbindungslinien zwischen den einzelnen Wagenachsen (Abschnitt 29 und 30).
40
Fehlerhaftes Durchfahren des Torraums
60 Strafpunke
a) jeder Torraum der in der verkehrten Richtung durchgefahren wird (es ist nicht möglich dies als durchfahrenen Torraum zu bezeichnen), (Abschnitte 27 und 28)
b) jedes weitere Durchfahren des schon durchgefahrenen Torraums (Abschnitt 28)
c) jeder durchfahrene Torraum, der einer anderen Klasse gehört (Abschnitt 23)
41
Nicht durchfahrener Torraum
80 Strafpunkte
a) jeder nicht durchfahrener Torraum in der Sektion (Abschnitt 27)
42
Teilweise Disqualifikation
80 Strafpunkte bei einer teilweisen Disqualifikation in der Sektion
a) bei einem stehen das länger als 3 Minuten (Abschnitt 24) dauert
b) bei Nichteinhaltung des Zeitlimits (Abschnitt 23)
c) bei freiwilligem aufgeben der Fahrt von der Besatzung (bestätigt vom Kommissar), (Abschnitt 13 und 31)
d) bei Nichteinhaltung des Limits für die Änderung der Fahrrichtung zwischen zwei Torräumen (Abschnitt 24)
e) bei Ablage des Schutzhelms, aufschnallen der Sicherheitsgurte (gilt auch bei den freien Sicherheitsgurten, wenn der Gurt von
der Schulter des Wettbewerbers rutscht), (Abschnitte 87 und 88)
f) bei Berührung des Bands, dass die Rennsektion begrenzt (Abschnitt 23)
g) bei Verlassen der Sektion durch das Starttor (Abschnitt 25)
h) bei Überschreiten der Sektion mit dem Umriss des Fahrzeugs (Abschnitt 23)
i) bei Beratung im Laufe der Fahrt von Personen außerhalb der Sektion (auch von Zuschauern), (Abschnitt 23)
j) bei absichtlichem Berühren der Torstange von der Besatzung von innen der Kabine
k) bei absichtlichem öffnen der Türen von dem Fahrer oder Beifahrer (Abschnitt 96)
l) bei Verlassen des Autosessels oder des Fahrzeugs im Laufe der Fahrt (Abschnitt 89)
m) bei Nichtdurchfahren des Zielfelds (Ausfahrt), (Abschnitt 26 und 31)
43
Bewertung bei teilweiser Disqualifikation in der Sektion
Bei einer teilweisen Disqualifikation in der Sektion, aus Gründen die im Abschnitt 42 genannt sind, werden zu der erreichten Anzahl von Strafpunkten noch 80 Strafpunkte für jeden nicht durchfahrenen Torraum, der dem Team noch im Moment der Disqualifikation fehlte (inbegriffen des Start und Zielfelds), zugeschrieben. Und weiter noch 80 Strafpunkte für die Disqualifikation in der Sektion.
44
Völlige Disqualifikation
80 Strafpunkte bei völliger Disqualifikation in der Sektion
a) bei einem unvorbereiteten Fahrzeug am Start (Abschnitt 22)
b) bei einem Fahrzeug, dass nicht die richtigen Startnummern hat und sie nicht richtig platziert hat (Abschnitt 7 und 9)
c) bei Verweigerung des Starts der Besatzung, (Abschnitt 22)
d) bei aufgeknöpften Schutzhelmriemen (Abschnitt 87)
e) beim Umtausch im lenken - des Fahrers mit dem Beifahrer oder beim Umtausch einer nicht registrierten Person an Stelle eines Mitgliedes der Besatzung (Abschnitte 2 und 6)
f) bei dem Nichtdurchfahren des Startfeldes (Einfahrt), (Abschnitt 25)
45
Bewertung bei völliger Disqualifikation in der Sektion
Bei einer völligen Disqualifikation in der Sektion, aus Gründen die im Abschnitt 44 angeführt sind, erhält die Besatzung die maximale Anzahl von Strafpunkten, das heißt 80 Strafpunkte pro Torraum (einschließlich des Startfelds und der Ziellinie) und 80 Strafpunkte für die Disqualifikation in der Sektion. Von der schon erhaltenen Anzahl von Strafpunkten, die im Laufe der Fahrt in der Sektion die Besatzung erhalten hat, bis zum Moment der Disqualifikation, wird abgesehen. Ähnlich werden die Sektionen bewertet, an denen die Besatzung nicht teilnimmt aus Gründen der vorübergehenden Disqualifikation.
46
Die Nichteinhaltung der technischen Vorschriften
150 Strafpunkte einmalig und wiederholt bei der Verletzung der technischen Vorschriften dieser Regeln (Abschnitte 1, 6, 9, 10, Teil sechs bis acht).
47
Verletzung der Regeln
80 Strafpunkte
a) bei Verletzung dieser Regeln (Abschnitt 1) einmal und wiederholt, außer Abschnitt 46
b) bei Missachtung der Anweisungen des Kommissars oder des Assistenten des Kommissars – einmal (Abschnitt 1)
c) bei Nachlässigkeit der Absicherung des Fahrzeugs, Verletzung der Regeln, Bedrohen der Zuschauer und Teilnehmer des Rennens (Abschnitt 31, 90 und 105)
48
Bewertung der Rennserie
Die Besatzung, die in einer Rennserie bewertet wird, besteht aus einem Fahrer und zwei Beifahrern für jedes einzelne Rennen, wobei zwischen den einzelnen Rennen zu einem Umtausch der Beifahrer kommen kann, nicht aber zum Umtausch des Fahrers. Wenn es zum Umtausch des Fahrers kommt, wird diese Besatzung für eine weitere Besatzung gehalten (obwohl die Beifahrer dieselben bleiben) und muss unter einer anderen Startnummer registriert werden. In die endgültige Bewertung werden den Besatzungen die Punkte für die Reihenfolge in den einzelnen Rennen einbezogen und das für die beste Platzierung in fünf Rennen aus der Gesamtzahl der gefahrenen Rennen. Der Gewinner der Rennserie ist die Besatzung mit der höchsten Punktzahl in ihrer Klasse. Bei einer Übereinstimmung der Punkte wird die Reihenfolge nach der Gesamtzahl der Strafpunkte ausgerechnet, und das aus den bestehenden Rennen, die die Besatzungen mit der gleichen Punktzahl gemeinsam absolviert haben. Wenn auch dies nicht zur Festsetzung der Reinfolge führt, werden die Besatzungen mit dem gleichen Stand von Strafpunkten den gleichen Platz besetzen.
49
Punktwertung der Platzierung in den einzelnen Rennen
TEIL VIER
EINWÄNDE
50
Allgemein
Einwände müssen schriftlich und in einem Zeitlimit eingereicht werden, inbegriffen einer Gebühr in Höhe von 3.000,- Kronen. Die Gebühr führ die Einreichung des Einwands ist irreversible. Anspruch auf Einwand hat nur eine ordentlich registrierte Besatzung. Die Entscheidung über den Einwand liegt in der Kompetenz des Kommissars und wird, wenn möglich schriftlich mitgeteilt. Gegen die Entscheidung des Kommissars gibt es keine Berufung. Einwände können nur gegen Vorkommnisse im gerade verlaufenden Rennen erheben werden, wenn nicht anders angeführt ist.
51
Einwände bei den technischen Übernahmen
Auf Einwände im Laufe der technischen Übernahmen zu dem technischen Zustand der Serienfahrzeuge, oder zu den Entscheidungen des technischen Kommissars beziehen sich keine Gebühre, falls sie in einem 15 Minuten Limit zu der Beschau der Serienfahrzeuge eingereicht werden, und das im Einklang mit dem Abschnitt 9, oder vor dem Ende der technischen Übernahmen bei anderen Einwänden die die Entscheidungen des technischen Kommissars betreffen. Die Endscheidung über den Einwand muss bis zum Start des Rennens mitgeteilt werden.
52
Technische Einwände
Technische Einwände müssen spätestens am Ende des letzten Tages des Rennes eingereicht werden. Außer der Gebühr, wird die protestierende Seite auch die Kosten der eventuellen Demontagearbeiten übernehmen, die mit dem lösen des Problems zusammenhängen. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss bis zu der Bekanntmachung der Resultate des Rennens mitgeteilt werden.
53
Einwände gegen der Bewertung in den Sektionen
Einwände gegen der Bewertung (Punktwertung) der Besatzungen in den einzelnen Sektionen, können spätestens 15 Minuten nach Beendung jedes Tages eingereicht werden und müssen sich nur auf die Bewertung des selben Tages beziehen. Auf Einwände die den nächsten Tag erhoben werden, wird nicht Rücksicht genommen. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss bis zu der Bekanntmachung der Resultate des Rennens mitgeteilt werden.
54
Einwände gegen die gesamten Ergebnisse des Rennens
Die Einwände gegen die gesamten Ergebnisse des Rennens (es handelt sich nicht um Protest gegen die Punktwertung in einzelnen Sektionen) können spätestens 15 Minuten nach Bekanntmachung der Ergebnisse des Rennens erhoben werden. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss in 24 Stunden vom Zeitpunkt der Erhebung der Einwände mitgeteilt werden. Im Fall, dass der Einwand berechtig ist, und die gesamten Ergebnisse des Rennens durch die Entscheidung verändert werden, sind die Besatzungen, die die Preise unberechtigt erhalten haben, verpflichtet diese den Veranstaltern in einem gegenseitig vereinbarten Termin zurückzugeben.
55
Einwände gegen die Auswertung der Rennserien
Einwände gegen die Auswertung der Rennserien können spätestens 15 Minuten nach der Bekanntmachung der Ergebnisse erhoben werden. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss in 48 Stunden vom Zeitpunkt der Erhebung der Einwände mitgeteilt werden. Im Fall, dass der Einwand berechtig ist, und die gesamten Ergebnisse des Rennens durch die Entscheidung verändert werden, sind die Besatzungen, die die Preise unberechtigt erhalten haben, verpflichtet diese den Veranstaltern in einem gegenseitig vereinbarten Termin zurückzugeben.
TEIL FÜNF
FAHRZEUGKLASSEN
56
Klassenbelegung
Wenn es in einer Klasse an Besatzungen mangelt ist es möglich, dass diese Klasse mit einer anderen zusammengefügt wird. Wenn es in einer Klasse dazu kommt, dass zu viele Besatzungen in ihr registriert sind, kann diese Klasse auf mehrere Gruppen geteilt werden. Das Zusammenfügen oder Teilen der Klassen auf Gruppen kann von dem Veranstalter aus Organisations- oder anderen Gründen durchgeführt werden. Die Teilnehmer des Rennens müssen rechtzeitig über das Zusammenfügen oder Teilen informiert werden, spätestens aber im Laufe der Debatte. Über das Teilen, Zusammenfügen oder Einorden in einzelne Klassen entscheiden der Leiter des Rennens und der Hauptkommissar.
57
Trucks als Serienfahrzeuge und ihnen ähnliche Serienfahrzeuge
58
Prototypen
TEIL SECHS
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR LASTKRAFTWAGEN
59
Lärm
Kein Fahrzeug darf den Lärmpegel überschreiten.
60
Das messe der Radspurweite und des Radabstands
Das messen der Radspurweite wird am ersten Paar der Räder die fahrfähig sind durchgeführt. Das messen des Radabstands wird zwischen dem ersten und letzten Paar der Räder die fahrfähig sind durchgeführt.
61
Zusatzeinrichtung, Zusatzballast
Zusatzballast darf angewendet werden. Muss aber in Hinsicht auf ihr Gewicht ordentlich befestigt sein. Befinden darf sie sich nur in der inneren Begrenzungslinie befinden. Sie muss bei der technischen Übernahme befestigt werden und im Laufe des Rennens sind Änderungen nicht genehmigt. Das gleiche gilt für Zusatzeinrichtung (Seilwinde, Bagger, Kräne, Absetzhydraulik usw.). Alle Teile des Fahrzeugs müssen fest angebracht sein, damit sie bei Belastung nicht abfallen können.
62
Bereifung
Distanzunterlagen und Distanzringe sind nicht genehmigt. Es sind nur die Reifen genehmigt, die dem Typ des Fahrzeugs oder seiner maximalen Einsatzgeschwindigkeit entsprechen. Bei älteren Fahrzeugen sind die üblichen Reifen mit der Referenzgeschwindigkeit 105 – 110 Km/St. erlaubt. (In Zweifelsfällen ist es nötig die Bescheinigung des Reifenherstellers oder des Erneuerers der Reifendecken vorzulegen). Es sind spezielle Wettbewerbsreifen genehmigt. Die Größe der Reifen ist beliebig, es muss aber die Bescheinigung über die Mängelfreiheit des Herstellers vorgelegt werden. Das Reifenprofil ist beliebig, wenn es von dem Hersteller oder Erneuerer der Reifendecken für den Straßenverkehr zugelassen ist und wenn es frei in Fachgeschäften mit Reifen verkauft wird. Die Reifen können im Rahmen der Anordnung für den Straßenverkehr zusätzlich ausgeschnitten werden. Die Änderung der Form des Profils ist nicht genehmigt. Erlaubt sind nur Nutzfahrzeuge die Räder mit Luftreifen haben. Ketten sind verboten.
63
Hebeachsen
Hebeachsen können in der Sektion gehoben sein, nur wenn es nicht zur Änderung des Radabstands kommt, wenn ja, müsste das Fahrzeug in eine andere Fahrzeugklasse eingeordnet werden.
64
Beleuchtung
Die Beleuchtung sollte erhalten sein, wenigstens 2x Begrenzungslichter vorne, 2x Standlichter und Stopplichter hinten, inbegriffen wenigstens eines Rückwertslichts.
TEIL SIEBEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR SERIEN LASTKRAFTWAGEN UND DENEN ÄNHLICHE WAGEN
65
Genehmigte Fahrzeugtypen: Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Sattelschlepper oder ihnen entsprechende Sonder- (spezielle) Fahrzeuge. Das wirkliche Gewicht aller Fahrzeuge muss minimal 2,5 Tonen sein (gewogen ohne Fahrer, Beifahrer und mit leererem Kraftstoffbehälter). Im Fall, das bei der technischen Kontrolle Zweifel über das Gewicht entstehen, muss das Fahrzeug auf eine öffentliche Wage gestellt werden. Die Kosten übernimmt die registrierte Mannschaft.
66
Alle Fahrzeuge müssen hinter der Fahrerkabine eine Schutzkonstruktion (Ladegatter), einen Schutzrahmen oder Abdeckung haben. Die Schutzkonstruktion, der Schutzrahmen oder die Abdeckung muss maximal 50 cm hinter der Fahrerkabine anfangen, das Ende des Rahmens und der Reifenlauffläche verdecken, und sie sollte soviel wie möglich mit dem Hauptrahmen zusammenfließen, maximal aber 50 cm über dem höchsten Punkt der Reifen (in geradem Zustand). Beim Anblick auf ihn bilden sie ein Rechteck, das aus nur einer Ebene besteht. Die Schutzkonstruktion, der Schutzrahmen und die Abdeckung können für das Erfüllen dieser Bedingungen gegenseitig kombiniert werden. Alle Fahrzeuge müssen auf allen Achsen eine Abdeckung der Räder haben, die die Laufflächen verdeckt. Sattelschlepper, abnehmbare PR und ähnliches muss den Rahmen aus Röhren oder ähnlichem haben, der die Begrenzungslinie des Fahrzeugs im Grundriss kennzeichnet. Dieser muss dann maximal 50 cm hinter der Kabine anfangen, muss das Ende des Rahmens überdecken, und auch die Fläche in der sich die Räder bewegen. Im Grundriss muss er dann ein Viereck darstellen und muss aus einer Ebene bestehen, die maximal 50 cm über dem höchsten Punkt angebracht ist.
67
Vorne muss am Fahrzeug eine Stossstange sein, die für diesen Fahrzeugtyp serienmäßig geliefert wird, sie kann auch aus verstärktem Material sein. Das Anschrägen ist unter dem Winkel von 45° genehmigt, wobei die ursprüngliche Begrenzungslinie und breite des Fahrzeugs eingehalten werden muss. Stossstangenoberkante muss minimal 5 cm sein. Die hintere Stossstange ist freiwillig, jedoch nicht pflichtig. Änderung des hinteren Teils des Fahrzeuges – Rahmens – darf nicht kürzer als die verlängerte Berührende Gerade zum Rad der letzten Achse sein, die 90° zur Ebene einschließt, auf der das Fahrzeug steht.
68
Die Türen müssen eingebaut, sicher Verschließbar und leicht von außen zu öffnen sein.
69
Die Servolenkung kann ergänzt werden (Lenkhilfe). Aus Gründen der Sicherheit muss die Lenkbarkeit der Lenkachse bei ausgeschaltetem Motor erhalten bleiben.
70
Die Militärzündvorrichtung kann durch eine zivile ersetzt werden.
71
Es ist möglich einen stärkeren Motor vom Hersteller zu haben, der diese Motore für diesen Fahrzeugtyp herstellt. Es muss möglich sein den Motor ohne wesentliche Änderungen am Rahmen oder Achse des Fahrzeugs einzubauen. Die Serienlage des Motors darf nicht verändert werden. Der Teilnehmer muss alle Belege über die Änderungen und deren Zulässigkeit vorlegen.
72
Genehmigt sind nicht: Bremsen für einzelne Räder, Lenkung aller Räder, einzeln verstellbare Stossdämpfer und Federn. Bei Serienfahrzeugen sind regelbare Stossdämpfer und Abfederung des Fahrzeugs genehmigt, sie müssen jedoch durch die zuständige Fahrzeugdokumentation nachgelegt werden. Abstandmesser und Kameras für Rückgang sind nicht genehmigt.
73
Nebenaggregate können nicht benutzt werden sein.
74
Das Plazieren der Kraftstoffbehälter und deren Größe sind beliebig. Es ist jedoch verboten den Kraftstoffbehälter in der Fahrgastzelle anzubringen. Die Position des Kraftstoffbehälters muss im Einklang mit dem Abschnitt 100 sein.
75
Das Plazieren der Schutzausrüstung gegen mechanischen Schaden am Fahrzeug ist freiwillig.
76
Die Art und Führung der Auspuffgasse bei Einhalten des Abschnitts 60 ist freiwillig.
77
Die Stellen auf denen Stifte, Dämpfer, Lenkung, usw. aufgehängt sind, dürfen nicht verändert werden. Der Rahmen darf nicht mehr verkürzt werden als bis zum vordersten Punkt der Fahrerkabine/Motorhaube und bis vor den ersten Querträger. Das hintere Teil des Rahmens darf bis zum ersten Querträger, hinter dem äußersten Punkt der Radaufhängung auf der letzten Achse verkürzt werden. Die Stellen für Stifte, Dämpfer, Lenkung usw. dürfen nicht geändert werden.
78
Befestigung der Seitenspiegel ist freiwillig.
79
Der Dämpfertyp ist beliebig.
TEIL ACHT
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR PROTOTYPEN
80
Prototypen sind Fahrzeuge die nicht zwischen Serienfahrzeuge eingeordnet werden können, weiter dann selbständig fahrende Arbeitsmaschinen.
81
Das wirkliche Gewicht der Fahrzeuge P1, P2, P3 muss minimal 2.5 T sein (gewogen ohne Besatzung und mit leerem Krafftstoffbehälter).
82
Es muss möglich sein das Fahrzeug zu Nutzfahrzeugen einzuordnen (nur P1 und P2), Pkws und Kombiaufbau sind nicht gestattet.
83
Türen, Halbtüren oder entsprechende Gitter müssen eingebaut sein.
84
Fahrer und Beifahrer müssen durch eine Stahlwand (0,8 mm) geschützt sein, die sie von Motor und Teilen die Brennstoffe und Wasser führen, trennt.
85
Fahrzeuge dürfen kein besonderes Risiko für Fahrer, Beifahrer oder Zuschauer darstellen.
86
Das Fahrzeug muss mindestens vier fahrfähige Räder haben.
TEIL NEUN
SICHERHEITSMASSNAHMEN
87
Schutzhelm
Alle Mitglieder der Besatzung im Fahrzeug (Fahrer und Beifahrer) müssen bei der Fahrt in der Sektion einen Schutzhelm auf dem Kopf befestigt haben (Norm der Kontrollmarke z.B. ONS, OMK, Din, ECE, E02, E03 oder mit einem international anerkannten Prüfzeichen).
88
Sicherheitsgurte
Die Mitglieder des Teams im Fahrzeug müssen alle angegurtet sein. Vorgeschrieben sind Vierpunkt – Sicherheitsgurte oder Hosenträgergurte, die für den Automobilsport genehmigt sind. Eine Kombination der Gurte ist nicht genehmigt. Die Befestigungspunkte in der Kabine, eventuell am Boden der Kabine müssen verstärkt sein. Die Führung der Gurte muss das Rutschen der Schultergurte von oben nach unten verhindern. Seriensitze dürfen eine Öffnung haben, damit eine sicherere Befestigung möglich ist.
89
Die Besatzung im Fahrzeug
Im Laufe der Fahrt in einer Sektion müssen die Mitglieder der Besatzung angegurtet sein und auf ihren Plätzen sitzen. Auslehnen aus dem Fahrzeug ist möglich, falls der jenige auf seinem Platz sitzt. Es ist verboten im Verlauf der Fahrt den Sitz oder das Fahrzeug zu verlassen.
90
Bergung der Fahrzeuge
Bestimmungen der vorhergehenden Abschnitte 87 und 88 gelten auch für die Mitglieder der Besatzungen bei der Bergung von Fahrzeugen, und zwar sowohl bei den Fahrzeugen die geborgen werden, wie bei Fahrzeugen die selbst bergen.
91
Sicherheitsnetz
Das Sicherheitsnetz, das das Herausfallen eines Körperteils (Hand) aus dem Fahrzeug bei Überrollen verhindert, wird dringend empfohlen. Für den Beifahrer ist ein stabiler Griff vorgeschrieben, der bequem zu erreichen ist, wenn man angegurtet ist.
92
Bekleidung
Für die Mitglieder der Besatzungen wird es aus Sicherheitsgründen empfohlen in einteiligen Overalls angezogen zu sein. Weiter wird es empfohlen die Bekleidung aus Feuerfesten Stoff zu haben, der der FISA Norm 1986 entspricht.
93
Kopfstützen
Kopfstützen müssen fähig sein die Rückakzeleration im Wert von 5 G und den Rückprall in der Stärke von 17 Kg abzufangen. Die Größe muss so ausgemessen werden, dass der Kopf des Fahrers/Beifahrers aufgefangen wird und bei Rückakzeleration nicht die Stütze verfehlt, weiter dann, damit das Einklemmen zwischen der Stütze und Überrollkäfig verhindert wird.
94
Sicherung der Kippkabine
Fahrzeuge mit einer Kippkabine müssen mit einer Zusatzeinrichtung ausgestattet sein, damit es dem kippen im Laufe des Rennens vorkommt. Einfache Sicherung – ein Stahlbolzen oder Schraube mit dem Durchmesser min. 16 mm. Doppelte Sicherung – Stahlbolzen oder Schrauben mit dem Durchmesser min. 12 mm. Ketten oder Drahtseile sind genehmigt. Kapottenkabinen müssen zum normalen Verschluss zusätzlich noch eine Verschlusssperre haben, die das Öffnen der Kapotte vermeidet, wenn der normale Verschluss nicht funktioniert.
95
Das Frontglas
Die Windschutzglasscheibe muss aus Sicherheitsglas (Schichten) sein, alle anderen Autofenster müssen auch aus Sicherheitsglas sein. Wenn das Frontglas nicht aus Sicherheitsglas ist, wird es empfohlen Sicherheitsbrillen oder einen Vollvisierschutzhelm zu tragen. Es ist erlaubt ohne Glas oder Fensterrahmen zu fahren, aber es wird Augenschutz empfohlen.
96
Sicherung der Türen
Bei einer Fahrt in der Sektion müssen die Türen in der Stellung unverschlossen sein. Öffnen der Türen an beiden Seiten muss von innen und von außen funktionieren. Bei der Fahrt in der Sektion ist es dem Fahrer und Beifahrer verboten absichtlich die Türen zu öffnen um sich aus dem Auto zu lehnen. Absicht ist es nicht, wenn es zum öffnen in Folge von einem Aufprall oder zur Kreuzung des Fahrzeugs kommt.
97
Bergungs- und Abschleppausrichtung
Alle Fahrzeuge müssen mit einer Bergungs- oder Abschleppausrichtung an der hinteren und vorderen Seite ausgestattet sein, seine Größe und Feste muss dazu genügen das Fahrzeug zu bergen. Darf aber nicht die Begrenzungslinie des Fahrzeugs überschreiten. Bewegliche Teile müssen durch einen Splint oder auf ähnliche Art gesichert sein. Jedes Fahrzeug muss einen Bergegurt oder ähnliches (Stahlseil) außerhalb des Fahrzeugs vorbereitet haben. Die Länge muss minimal 7,5 Meter sein. Die Zugkraft muss nachweisbar dem eigenen Gewicht des Fahrzeugs und der Bergung im Terrain entsprechen.
98
Löschgerät
Jeder LKW muss wenigstens 12 Kg von Löschpulver oder ein Mittel mit gleicher Wirksamkeit mit sich haben. Das Löschgerät kann außerhalb befestigt sein. Ein Löschgerät mit minimal 2 Kg Löschpulver (oder PYROCOOL) muss sicher im inneren der Kabine befestigt sein, und das so, dass er leicht von dem Halter abnehmbar ist, auch für einen angegurteten Fahrer/Beifahrer. Die Menge des Materials und das eigene Gewicht müssen auf dem Behälter angegeben sein. Automatische Systeme: als Alternative gilt die Montage des automatischen Löschsystems, dass dem internationalem Automobilgesetz entspricht.
99
.Kraftstoffbehälter
Der Kraftstoffbehälter ist gegen äußere Beschädigungen durch eine Schutzhülle (Blech 5mm) geschützt, ausreichend ist auch wenn der Behälter in den inneren Grundriss verlegt wird.
Er kann durch einen anderen Kraftstoffbehälter, der sich mehr eignet ersetzt werden. Entlüftet wird mit Hilfe des beidseitig tätigen Ventils, eventuell durch die Verschraubung.
100
Batterie
Die Batterie muss sich außerhalb der Fahrgastzelle, befinden, weiter muss sie in einem Behälter sein, damit es nicht zum Auslaufen kommt und muss tadellos befestigt sein.
101
Bremsen
Bremsen müssen im Stande sein das Fahrzeug in Ruhelage zu bringen und müssen gleichzeitig auf alle Räder wirken. Alle Teile des Bremssystems müssen von einem bewährten Hersteller stammen. Bei Lastkraftwagen und deren Prototypen muss die Bremse deutlich mit einem Hinweisschild (minimal 20 cm groß) – offen/geschlossen, im inneren der Kabine markiert sein. Der Fahrer muss im Stande sein sie in der Position angegurtet (normale Sitzposition) zu betätigen.
102
Motorabschaltung
Verlangt wird ein Stromkreisunterbrecher, den Motor ausschaltet und alle Stromführende Teile unterbricht (mit Ausnahme des automatischen Löschgeräts). Der Schalter muss mit einem roten Blitz im blauen Dreieck markiert sein. Dieser Schalter oder Fernbedienung müssen außerhalb der Kabine angebracht sein. Der Schalter muss vorne oder hinten am Fahrzeug sein, wenn er an der Seite ist, dann muss er an beiden Seiten des Fahrzeugs sein. Bei Dieselfahrzeugen muss er rein mechanisch funktionieren, dazu wird die Abluftklappe für das Unterbrechen der Luftansaugung empfohlen. Diese muss in unmittelbarer nähe des Stromkreisunterbrechers sein, und muss eindeutig markiert sein (z. B. Ziehen – Drücker für das Ausschalten des Motors). Dazu befindet sich der Schalter der den Motor ausschaltet im Inneren der Kabine, dieser Schalter muss eindeutig markiert sein – EIN/AUS und er muss für den Fahrer einfach steuerbar sein, wenn er angegurtet ist (der Schalter muss ebenfalls die Unterbrechung der elektrischen Kraftstoffpumpe steuern).
103
Das Sicherheitsgitter in der Kabine
Für Fahrzeuge der Serienklasse mit Ganzmetallkabine ist ein Steigbügel, oder Käfig vorgeschrieben. Für Serienfahrzeuge ohne Ganzmetallkabine ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben, dasselbe gilt für alle Prototypen. Serienfahrzeuge mit Kabine die widerstandsfähig gegen die Folgen des Überrollens ist, (Bescheinigung vorlegen) sind von diesem befreit. Die mindesten Anforderungen an die Form des genehmigten Käfigs sind: er muss einteilig (dass heißt, alle Teile müssen zusammengeschweißt sein) und ohne Risse sein. Wir empfehlen in den Käfig oder Steigbügel zusätzliche Streben dazuzugeben. Diese zusätzliche Streben können angeschweißt, angeschraubt oder mit Hilfe von Fassungen befestigt werden. Es werden zwei Stützen unter das Gitter die nach hinten gehen, z. B. auf den Träger Lagerfläche verlangt, oder zwei Diagonalen in Längsrichtung. Diese Stützen müssen auch angeschweißt, angeschraubt oder durch Fassungen befestigt sein. Das Gitter muss in der Kabine durch minimal vier Befestigungsplatten befestigt sein, wobei an jedem senkrechten Träger eine der Platten befestigt sein muss. Jedes Befestigungsbein muss eine Fläche von minimal 150 cm2 und Dicke 3 mm haben. Die Versteifungsbleche mit einer Fläche von 200 cm2 und minimaler Dicke 3 mm müssen so befestigt sein, dass der Kabinenboden zwischen den Befestigungsbeinen und Versteifungsblechen liegt. Jedes Befestigungsbein muss zum Versteifungsblech durch minimal 3 Schrauben angeschraubt sein. Diese Schrauben müssen minimal die Feste 8.8 haben, mit dem mindesten Durchmesser von 12 mm. Es ist erlaubt die Anzahl der Schrauben zu erhöhen, oder das Gitter zur Kabine anzuschweißen. Der Steigbügel gegen die Folgen des Überrollens sollte so eng wie möglich anliegen (max. 40 cm), weiter sollte er an die Kabine des Fahrers befestigt sein, und er muss so konstruiert sein, dass er nach Tagesvollbetrieb abnehmbar ist. Er muss aus einem Viereck, einer Diagonale und zwei Stützen bestehen. Die Stützen müssen wenigstens 50 cm Abstand nach hinten haben. Höhe und Breite muss wenigsten die der Kabine sein. Der geringste Biegeradius ist 2x der Durchmesser des Rohrs. Die Befestigung am Rahmen muss zuständig dimensioniert sein. Der Steigbügel oder das Gitter müssen so angepasst sein, damit seine Form keinerlei Ballast unterliegt. Anforderungen an das Material aus dem alle vorgeschriebenen Röhre sind: Kaltgezogene Stahlröhre ohne Naht mit minimaler Feste 350 N/mm2. Die erlaubten minimalen Durchmesser der Röhre sind: (bei Gewicht des Fahrzeugs cca 7 Tonen, schwerere Fahrzeuge müssen festeres Material, das deren Gewicht entspricht anwenden) 57 mm äußerer Durchmesser x 4,9 mm Dicke der Fläche oder 63, 5 mm äußerer Durchmesser x 3,2 mm Dicke der Fläche oder 70 mm äußerer Durchmesser x 2,4 mm Dicke der Fläche oder ein anderes, was die Feste angeht gleichwertiges Material (technische Daten vorlegen). Eine Kombination dieser Masse ist erlaubt. Jedes Rohr muss eine Testöffnung mit dem Durchmesser 5 mm an einer leicht zugänglichen Stelle haben. Die Röhre der Gitter oder Steigbügel können nur vor den Biegungen der Röhre oder an Endpunkten zusammengeschweißt werden. Gerade Röhre dürfen nicht durch Zusammenschweißung verlängert oder repariert werden.
104
Reparaturen der Überrollkäfige
Die Reparaturen der beschädigten Überrollkäfige sind genehmigt (Ausgleichungen nach Aufprall und Reparaturen durch das zusammenschweißen), wenn es nicht zu voller Deformierung der Rahmenkonstruktion gekommen ist und der Besatzung nicht unmittelbar Gefahr droht.
105
Bewegung der Fahrzeuge auf der Rennbahn
Durch die Bewegung der Fahrzeuge auf der Rennbahn darf der Fahrer nicht Personen bedrohen die sich im Areal der Rennbahn bewegen, zusätzlich muss er den Anweisungen der Kommissare und Veranstalter folgen. Für die Fahrt im Areal der Rennbahn und Fortbewegung zwischen den einzelnen Sektionen sind im Areal der Rennbahn Verkehrsstrassen vorbehalten. Es ist ausdrücklich verboten Personen in Wettbewerbfahrzeugen zu transportieren, ausgenommen der durchschulten Veranstalter und Kommissare.
TEIL ZEHN
NATURSCHUTZANSPRÜCHE
106
Sicherung der Entweichung von Erdölen
Wenn das Fahrzeug im Depot steht, wird unter jedes Fahrzeug eine undurchlässige Plane gelegt und alles wird so abgesichert damit kein Erdöl entweichen kann. All das Material, was verschmutzt von Erdölprodukten ist, wird in vorbereiteten Behältern im Depot aufbewahren. Es gilt strenger Verbot von Verunreinigung der Wasserläufe.
107
Sicherung des Kraftstoffbehälters
Der Kraftstoffbehälter muss so gesichert sein, damit in allen Extrempositionen (Überrollen) keine Kraftstoffe entweichen können. Die Besatzungen unterschreiben eine Ehrenerklärung über die Dichte des Behälters. Gleiche Bedingungen gelten für Akku – Batterien. Wenn im Laufe des Rennens dieser Mangel festgestellt wird, wird das Fahrzeug, bis zur Beseitigung dieses Mangels, aus dem Rennen vorübergehend ausgeschlossen. Falls festgestellt wird, dass sich der Mangel wiederholt, wird das Fahrzeug völlig aus dem gegebenen Rennen ausgeschlossen.
Einleitung
Die Regeln des Rennens sind verbindlich und pflichtig für alle Teilnehmer, einschließlich der Veranstalter, des Personals (Imbissbedienung usw.) und der Zuschauer. Während des Rennens haben alle Teilnehmer und Zuschauer den Anweisungen der Veranstalter
und Kommissare zu folgen, und das im ganzen Rennbahngelände, so wie außerhalb der Sektionen.
2.
Teilnehmer
Das Team des Wettbewerbfahrzeuges besteht aus einem Fahrer und aus maximal zwei Beifahrern. Die Teammitglieder müssen im Registierbogen angeführt sein. Jeder Teilnehmer des Rennens, kann nur in einem Team registriert sein. Im Laufe des Rennens ist es nicht möglich anstatt der registrierten Mitglieder der Besatzung nicht registrierte Personen anzumelden. Der Fahrer des Wettbewerbfahrzeuges muss Besitzer eines gültigen Fahrscheins für das jeweilige Fahrzeug sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist 15 Jahre.
3.
Verantwortung und Haftungsverzicht
Jeder Teilnehmer des Rennens bestätigt durch die Unterschrift des Registrierbogens, dass er persönlich und unwiderrufbar auf Ansprüche auf Schadenersatz verzichtet. Und zwar in den Fällen der Schaden an Eigentum und Gesundheit, entstanden im Zusammenhang mit dem Rennen, und das gegenüber den Veranstaltern und deren Personal, gleich wie gegenüber den Behörden und Personen die die Wege und Grundstücke in der gegebenen Lokalität für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt haben. Zugleich erklärt der Teilnehmer hiermit, dass er das ganze Rennen aus eigenem Willen, freiwillig und auf eigenes Risiko absolviert.
4.
Werbung
Der Veranstalter reserviert sich auf jedem Wagen eine kostenlose Fläche, und das die Frontalfläche, Flächen an beiden Seiten und an der Hinterfläche des Rennwagens. Die Fläche muss so angepasst sein, dass eine Klebfolie auf Dauer befestigt werden kann. Die Größe der Fläche und Regeln der Werbung werden durch den Veranstalter bevor den technischen Übernahmen der Rennwagen festgelegt. Bei Nichteinhalten der Regeln wird der Rennwagen als unentsprechend angesehen und kann aus dem Rennen ausgeschlossen werden. Zugleich muss auf einer bestimmten Fläche Platz für die Startnummern bleiben.
TEIL ZWEI
ORGANISATION UND ABLAUF DES RENNENS
5
Organisation
des Rennens
Als ein einzelnes Rennen wird das bezeichnet, welches einen oder
mehrere Tage dauert und in einer gegebenen Lokalität stattfindet. Jeder
Tag des Rennens muss von dem Hauptkommissar gestartet und beendet
werden. Beendet wird der Tag nach dem Schluss der Wettfahrten und der
letzten Sektion des Rennens. Der Start und das Ende des Tages muss
verkündet werden. Das Betreten des Areals der Rennbahn, einschließlich
der Sektionen des Rennens, vor dem Start und dem Ende des Tages, gilt
für die Besatzung des Teams als verboten. Ebenfalls gilt dies für den
Betritt der geschlossenen Sektionen. Weiter ist das Betreten des Areals
der Rennbahn für alle Beteiligten des Rennens (ausgenommen der
Veranstalter) während der ganzen Zeit des Rennens verboten. Die
angemeldeten Besatzungen werden in einzelne Klassen, je nach Fahrzeug
verteilt (siehe Teil Fünf – Fahrzeugklassen). Falls eine Klasse in
Gruppen aufgeteilt wird (Abschnitt 56), werden die Gruppen zusammen in
einer solchen Anzahl von Sektionen fahren, in welche Anzahl von Gruppen
die Klasse aufgeteilt wurde und werden sich in diesen Sektionen
gegenseitig austauschen. Die Korrektheit der Bewertung der Besatzungen
wird dadurch garantiert, dass dieselbe Sektion dieselben Kommissare für
alle Gruppen der gegebenen Klasse bewerten werden. Die Reihenfolge der
Absolvierung der Sektionen für die einzelnen Klassen bestimmt der
Hauptkommissar. Das Rennen in den einzelnen Sektionen leitet
ausschließlich der Kommissar. Fremde Hilfe im Laufe der Fahrt in der
Sektion ist verboten. 6
Teilnahme am Rennen
Am Rennen können nur die ordentlich registrierten Personen teilnehmen, deren Fahrzeug als fähig am Rennen teilzunehmen zugelassen wurde und die, welche einen ordentlich ausgefüllten und unterschriebenen Registrierbogen für Teilnehmer abgegeben haben. Bei Beifahrern unter 18 Jahre muss der gesetzliche Vertreter den Registrierbogen unterschreiben. Im Verlauf des Rennens darf sich im Fahrzeug nur der Fahrer und ein Beifahrer befinden, weiter darf der Fahrer im Laufe des Rennens nicht durch den Beifahrer ersetzt werden, das gleiche gilt umgekehrt. Die Anwesenheit einer weiteren Person oder eines Tieres ist nicht gestattet. Der Hauptkommissar kann im Laufe des Rennens eine Änderung oder Ergänzung in der Registrierung der Besatzung genehmigen.
7
Doppelstart
Es ist möglich, dass auf einem Fahrzeug mehrere Besatzungen das Rennen absolvieren (Doppelstart). In diesem Fall muss jede Besatzung einzeln registriert sein und muss bei der Registrierung darauf hinweisen, dass es sich um einen Doppelstart handelt. Die Startnummer, die im gegebenen Moment nicht aufgesetzt ist, muss ordentlich überdeckt sein, damit es eindeutig klar ist welche Startnummer im Augenblick im Rennen ist. Im Laufe des Rennens ist der Wechsel der Teilnehmer zwischen den Besatzungen die sich den Mehrfachen Start registriert haben verboten.
8
Alkohol Verbot
Im Verlauf des ganzen Rennens gilt für die Fahrer, Beifahrer und Kommissare strenger Alkohol Verbot. Der Hauptkommissar ist berechtigt einen Atemtest im Laufe des Rennens anzuordnen.
9
Technische Übernahmen
Vor jedem Rennen, je nach Zeitplan, finden die technischen Übernahmen aller Fahrzeuge statt, durchführen wird sie der technische Kommissar oder der Kommissar der mit der technischen Fahrzeugübernahme beauftragt ist. Alle Fahrer sollten eine Kopie des Versicherungsvertrags mit der ausdrücklichen Bestätigung haben, dass sich die Versicherung auf Autorennen bezieht. Die Fahrzeuge müssen den technischen Maßnahmen, Sicherheitsmassnahmen und Forderungen auf Naturschutz laut dieser Regeln entsprechen. Änderungen die nicht ausgesprochen verboten sind, sind genehmigt. Bei allen strittigen Fragen was die Serienausführung des Wagens angeht ist der Fahrer verpflichtet den entsprechenden Nachweis der Zulässigkeit dieses Punkts vorzulegen. Jeder Wagen, der in der Klasse Serienwagen startet muss nach seiner Überprüfung über den Zeitraum von 15 Minuten den anderen Besatzungen dieser Klasse zur Verfügung stehen, wobei auf Anforderung muss auch ein Einblick in den Motorraum ermöglicht werden. In dieser Zeit ist es möglich Protest gegen die Abschnitte 63, 66, 67, 68, 69 und 78 zu erheben. Die Anbringung der Werbung des Wettbewerbveranstalters muss im Laufe der Übernahme stattfinden. In der Klasse Truck müssen sich die Startnummern an allen vier Seiten befinden (vier Nummern der Größe 30x30 cm). Fahrzeuge, die nicht zu den Technischen Übernahmen bis zu ihrer Beendung nach Zeitplan zugestellt werden, werden nicht als qualifiziert angesehen und können nicht am Rennen teilnehmen.
10
Technische Übernahmen im Laufe des Rennens
Vor der Fahrt, in jeder beliebigen Sektion jeder Klasse können eins oder mehrere Fahrzeuge zufällig zu einer wiederholten Technischen Übernahme bestimmt werden. Ebenso hat der Hauptkommissar oder der Kommissar im Laufe des Rennens das Recht den technischen Zustand des Fahrzeuges nachzuprüfen. Im Fall, dass der technische Zustand des Fahrzeuges, im Verlauf des Rennens oder die Schaden am Fahrzeug in Folge eines Unfalls oder aus anderen Gründen, so ernst ist, dass das Fahrzeug nicht länger fähig ist das Rennen fortzusetzen, wird dieser Wagen vorübergehend oder auf Dauer aus dem Rennen ausgeschlossen.
11
Besprechung
Bevor das Rennen beginnt wird eine Besprechung stattfinden, an welcher alle Mitglieder der Besatzungen, einschließlich aller Kommissare und des Strecken – Hilfspersonals teilnehmen werden. Die Besprechung wird Informationen über Organisierung und über Ablauf des Rennens übermitteln. Im Laufe dieser Besprechung können für das gegebene Rennen einige Festlegungen ergänzt oder geändert werden. Den Änderungen der Regeln muss der Hauptkommissar zustimmen und sie müssen in Schriftform durchgeführt werden. Weiter werden die Besatzungen über die farbige Markierung der Tore für die einzelnen Klassen informiert, natürlich wenn diese Markierung der Tore benutzt wird. Nach dem Ende der Besprechung beginnt das Rennen.
12
Disqualifikation
Im Verlauf einer Fahrt in der Sektion wird das Fahrzeug disqualifiziert, wenn es zur Verletzung der Regeln die den Verlauf des Rennens bestimmen kommt, und das im Einklang mit den Abschnitten 42 und 44. Bei der Disqualifikation in der Sektion, ist die Fahrt für die gegebene Sektion für dieses Fahrzeug beendet. Die Bewertung des Fahrzeugs im Falle einer Disqualifikation in der Sektion wird im Einklang mit den Abschnitten 43 und 45 durchgeführt. Die Disqualifikation des Fahrzeugs gilt für die gegebene Sektion und das Fahrzeug kann in der nächsten Sektion im Rennen fortfahren.
13
Vorübergehende Ausschließung
Der Kommissar ist im Laufe des Rennens berechtigt das Fahrzeug vorübergehend aus dem Rennen auszuschließen (z. B. für technische Mangel am Fahrzeug usw.). Das Fahrzeug kann auch auf Ansuchen der Besatzung vorübergehend ausgeschlossen werden. Das Fahrzeug kann wieder am Rennen teilnehmen, wenn der Grund wegen dem es ausgeschlossen war beseitigt ist. Das Fahrzeug fährt in der Sektion fort, die für die gegebene Klasse nach der Rückkehr des Fahrzeugs ins Rennen offen sein wird.
14
Ausschließung aus dem Rennen
Wenn es zu wiederholter Verletzung der Regeln, oder zu einer groben Verletzung der Regeln kommt, ist der Kommissar berechtigt die Besatzung aus dem Rennen auszuschließen. Als grobe Verletzung der Regeln gilt vor allem: das gefährden der Zuschauer durch eine rücksichtslose, riskante und schnelle Fahrt im Areal des Rennens, weiter die Missachtung der Hinweise für das verlegen der Fahrzeuge zwischen den einzelnen Sektionen und dem Depot, die Fahrt im Areal des Rennens außerhalb der zugeordneten Kommunikationsräume, die Einfahrt ins Areal des Rennens nach Ende des Wetttages, Konsum von Alkohol im Laufe des Rennens, wiederholtes Brechen der technischen Vorschriften für die Fahrzeuge, die Missachtung der Hinweise der Kommissare oder Veranstalter. Im Falle einer dauerhaften Ausschließung aus dem Rennen wird der Besatzung das Startgeld nicht zurückgegeben und die Besatzung wird nicht für das gegebene Rennen klassifiziert.
15
Die Bewegung von Personen in der Sektion im Laufe des Rennens
In eine bereits offene Sektion und im Laufe des Rennens darf die Sektion keines der Mitglieder der Besatzungen, kein Zuschauer und auch niemand andres betreten. Zutritt in die Sektion hat nur der Hauptkommissar, der Kommissar, seine Assistenten und das Strecken-Hilfspersonal. Die jeweilige Sektion kann nur eine vorgeschriebene Anzahl von registrierten Journalisten und Fotografen betreten.
16
Die Startreihenfolge der Besatzungen im Rennen
Bevor das Rennen in der ersten Sektion beginnt, lost der Kommissar die Reheinfolge der einzelnen Besatzungen für das gegebene Rennen aus. Die Reihenfolge wird in den nächsten Sektionen so geändert, dass die Besatzung, die als erste in der ersten Sektion startet in der zweiten Sektion als letzte starten wird. Die Besatzung, die in der Sektion als zweite startete wird in der folgenden Sektion als erste starten. Zwischen den mehrfachen Starten muss minimal noch eine weitere Besatzung sein, natürlich wenn es die Anzahl der Besatzungen erlaubt.
17
Kontrolle der Sektion vor der Fahrt
Bevor sich die Besatzungen die Sektionen ansehen, ist der Kommissar verpflichtet sich den Zustand der Sektionen, einzelner Torfelder, der Sektionsbegrenzungen (Band), einschließlich der Sicherheitsbegrenzungen (zweites Band) an kritischen Stellen anzusehen, das für die Sicherheit der Zuschauer und Teilnehmer, die sich rings um die begrenzte Sektion befinden. Die eventuellen Änderungen der Sektion, welche der Kommissar befugt ist zu machen, müssen durchgeführt werden bevor sich die Besatzungen die Sektion ansehen.
18
Beschau der Sektion
Der Kommissar ermöglicht den Besatzungen, noch bevor das Rennen beginnt, eine Beschau der Sektion und macht die Besatzungen mit dem eventuellen Zeitlimit für die Sektion bekannt. Die Sektion können nur die Mitglieder der Besatzungen betreten, die ordentlich in der gegebenen Klasse registriert sind. Nach dem die Beschau beendet ist, öffnet der Kommissar die Sektion für die Fahrt.
19
Startverweigerung
Wenn es dazu kommt, dass nach der Beschau der Sektion alle Besatzungen einstimmig den Start verweigern, hat der Kommissar das Recht diese Sektion zu annullieren. Der Kommissar hat jedoch das Recht die Sektion zu ändern, wiederholt die Beschau der Sektion zu ermöglichen und sie wieder zu eröffnen.
20
Abbruch der Fahrt in der Sektion
Nur der Kommissar hat das Recht die Fahrt im Laufe des Rennens abzubrechen (z. B. aus Gründen der mangelnden Sicherheit des Rennens für Zuschauer und Bestatzungen usw.) Im Fall, dass die durchgeführte Sicherheitsmassnahme die Bewertung der Besatzungen, die schon die Fahrt in der Sektion absolviert haben, ändern würde, wird die Fahrt in der Sektion annulliert. Wiederholt wird den Besatzungen eine Beschau der Sektion ermöglicht und die Fahrt in der Sektion abermalig gestartet. Wetterbedingungen und deren Änderungen im Laufe der Fahrt in der Sektion sind kein Grund dafür das Rennen abzubrechen.
21
Kompetenzbereich des Kommissars in der Sektion
Der Kommissar ist befugt alle strittigen Fragen zu klären, Besatzungen in der Sektion zu disqualifizieren, sie vorübergehend aus dem Rennen auszuschließen, oder bei grober Verletzung der Regeln aus dem Rennen auf Dauer auszuschließen, so wie das Zeitlimit für die Fahrt in der Sektion festzulegen. Der Kommissar hat das Recht die Sektion zu schließen und das im Fall, wenn nicht ihr ordentlicher und sicherer Durchlauf gesichert ist. Wenn es dazu kommt, wird die Sektion annulliert und den Besatzungen werden keine Strafpunkte zugeschrieben, und das auch, wenn manche Besatzungen die Sektion schon absolviert haben und Strafpunkte ihnen zugeschrieben worden sind.
22
Vorbereitung der Besatzung zum Start
Jede Besatzung hat die Pflicht ihr Fahrzeug zum Start vorzubereiten. Das Fahrzeug ist zum Start bereit, wenn die Sektion von dem Kommissar geöffnet wird und anschließend, nach dem das vorherige Fahrzeug die Sektion verlassen hat, das Fahrzeug zum Starterfeld des Tores zugestellt wird und fähig ist auf Anweisung des Kommissars die Fahrt zu starten. Wenn das Fahrzeug nicht zum Start bereit ist, wird dies als Verweigerung des Starts angesehen. Im Laufe der Fahrt in der Sektion muss das Starterfeld des Tores frei sein für den Fall, dass das Fahrzeug innerhalb der Sektion manövrieren muss. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug vor dem Start in der Sektion, ist es in der Kompetenz des Kommissars mit Zustimmung der überhälftigen Mehrheit der Besatzungen der gegebenen Klasse oder Gruppe, die Besatzung als letzte starten zu lassen, falls die Besatzung schafft das Fahrzeug bevor dem Abschluss der Sektion vorzubereiten, wenn der Kommissar nicht anders entscheidet.
23
Sektion und Torfelder
Jede Sektion besteht aus dem Start – Torraum (Einfahrt), einzelnen Torräumen innerhalb der Sektion, Ziel-Torraum (Ausfahrt) und der Sektionsbegrenzungen. Die Sektionsbegrenzung bestimmt eindeutig die Grenze der Sektion. Jeder Torraum ist aus zwei Torstäben gebildet. In allen Torräumen ist die Richtung der Fahrt markiert; die Richtung der Fahrt ist eindeutig festgelegt. Der Torraum muss so durchgefahren sein, dass die farbige Markierung immer links in der Fahrrichtung liegt, ohne Rücksicht auf die Fahrrichtung des Wagens. Die Reihenfolge der Durchfahrung der Torräume muss nicht für die Fahrt gegeben sein. Wenn aber die Reihenfolge festgelegt wurde, müssen die Torräume in der gegeben Reihenfolge durchgefahren werden. Die Torräume können für die einzelnen Klassen auch farbig markiert sein. In diesem Fall, hat die Besatzung nur die Torräume zu durchfahren, die für ihre Klasse markiert sind. Das ganze Gebiet innerhalb der markierten Sektion ist für die Fahrt bestimmt. Bei der Fahrt in der Sektion ist die Berührung des Fahrzeugs mit der Markierung der Sektion nicht erlaubt (Berührung der Bands oder der Stange, auf der das Band befestigt ist), ebenfalls darf das Fahrzeug nicht mit seinem Umriss die Begrenzung, und das über und unter dem Band, überschreiten (das Überschreiten durch den Umriss des Fahrzeuges der imaginären Senkrechten zur Begrenzung der Sektion durch das Band). Der Kommissar, Assistenten des Kommissars, das Hilfspersonal auf der Strecke und auch niemand anders, inbegriffen der Zuschauer, darf keine Informationen über die Führung der Route innerhalb der Sektion erteilen. Das Durchfahren der Sektionen kann befristet sein.
24
Fahrrichtung und ihre Änderungen
Die Richtung des Fahrzeugs ist durch die Bewegung des Fahrzeugs gegeben, ohne Rücksicht auf seine Position, das heißt ob es nach vorne oder nach hinten fährt, sie sollte fließend und ohne anhalten ablaufen, wenn es nicht um die Änderung der Fahrrichtung geht. Im Laufe der Fahrt in der Sektion kann das Team die Richtung des Fahrzeuges zwischen zwei Torräumen (zwischen einem schon durchfahrenen Torraum und dem folgenden Torraum) nur sechsmal ändern. Um aufzuzählen wievielmal die Fahrrichtung bis zum gegebenen Limit geändert wurde, wird nach dem richtigen durchfahren des Torraums die Anzahl der Änderungen der Fahrrichtung annulliert und für die Fortsetzung der Fahrt zum nächsten Torraum wird wieder neu gezählt. Wenn die Fahrt dann durch Strafpunkte bewertet wird, werden alle Änderungen der Fahrrichtung in der gegebenen Sektion zusammengezählt.
25
Das Starttor
Das Starttor (Einfahrt) dient nur zur Einfahrt in die Sektion. Wenn das Fahrzeug beim Start der Fahrt nur in das Startfeld einfährt (Hinein in die Sektion), dann die Richtung der Fahrt ändert und den Torraum verlässt, ist es für die gegebene Sektion disqualifiziert. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug bei der Einfahrt in die Sektion das Starterfeld nicht durchfährt. Die Einfahrt in das Starttor von innen der Sektion, mit der Fahrrichtung hinaus aus der Sektion – und in die Sektion durch die folgende Änderung der Fahrrichtung zurückzukehren, ist genehmigt (das Starttor darf nicht in Richtung hinaus aus der Sektion verlassen werden). Nach dem Start der Fahrt, bevor das Fahrzeug in das Starterfeld des Tors einfährt, ist nicht die bewusste Änderung der Fahrrichtung genehmigt. Die Einfahrt in die Sektion kann in der Richtung nach vorne so wie nach hinten beginnen.
26
Das Zielfeld
Das Zielfeld (Ausfahrt) dient nur zum Verlassen der Sektion. Das Fahrzeug hat die Fahrt in der Sektion beendet, wenn es das Zielfeld durchgefahren hat. Wenn das Fahrzeug bei dem Verlassen der Sektion das Zielfeld nicht durchfährt, ist es für die gegebene Sektion disqualifiziert. Die Einfahrt in das Zielfeld von innen der Sektion, und durch die folgende Änderung der Fahrrichtung in die Sektion zurückzukehren, ist genehmigt. Im Fall, dass bei diesem Manöver das Fahrzeug das Zielfeld verläst, mit der Richtung hinaus aus der Sektion, ist die Fahrt hiermit für das Fahrzeug beendet. Die Ausfahrt aus der Sektion kann in der Richtung nach vorne so wie nach hinten verlaufen.
27
Der durchfahrene Torraum
Der Torraum wird als durchfahren bezeichnet wenn: das Fahrzeug in den Torraum einfährt (zwischen beide Stangen des Torraums) und das so, dass die Mittelinie der ersten Wagenachse in Richtung der Fahrt hinter der Verbindungslinie der Torstangen sein wird, ohne dass es zum überfahren einer der Torstangen an der ersten Wagenachse in Richtung Fahrt kommt und die Kontur des Wagens den Torraum verlässt. Alle Räder, wenigstens an einer Seite des Fahrzeugs, müssen die Linie des Torraums (Verbindungslinie der Torstangen) innerhalb des Torraums (zwischen den Torstangen) durchfahren. Die genannten Bedingungen müssen gleichzeitig eingehalten werden. Der Torraum ist als durchfahren angesehen, wenn er in der Fahrrichtung mit der gegebenen Stellung des Torraums (Abschnitt 23) durchfahren wird.
28
Fehlerhaftes durchfahren des Torraums
Das wiederholte durchfahren des Torraums, das durchfahren des Torraums in der Gegenrichtung und das durchfahren des Torraums einer anderen Fahrzeugklasse, ohne Rücksicht auf die Fahrrichtung wird mit Strafpunkten bewertet. Wenn das Fahrzeug in den Torraum einfährt, aber den Torraum nicht bezwingt, kann es den Torraum für den nächsten Versuch wieder verlassen, ausgenommen des Startfeldes.
29
Umstürzen der Torstangen ohne fremde Schuld
Wenn es im Laufe der Fahrt dazu kommt das die Torstange(n) von sich selbst nach durchfahren des Fahrzeuges stürzen (Erdsturz, fallende Steine, Schlag usw.), setzt das Fahrzeug die Fahrt vor und der Kommissar sichert die Wiedererrichtung der Torstange auf den ursprünglichen Platz, wenn es der Verlauf der Fahrt ermöglicht. Dieser Torraum (Torstange) ist für den weiteren Verlauf der Fahrt für dieses Fahrzeug gültig. Der Sturz der Torstangen wird nicht mit Strafpunkten bewertet.
30
Das Brechen der Torstangen
Im Fall, dass es im Laufe der Fahrt zum brechen einer Torstange, oder zu ihrem überfahren kommt, ist diese Torstange für den weiteren Lauf der Fahrt für das gegebene Fahrzeug nicht gültig. Gleichzeitig ist dieser Torraum für den weiteren Verlauf der Fahrt des gegebenen Fahrzeugs nicht gültig. Falls sich das Fahrzeug den Torraum so beschädigt, ohne ihn durchzufahren, ist der Torraum als Nichtdurchfahren bewertet.
31
Das Beenden der Fahrt in der Sektion
Die Fahrt in der Sektion wird durch das durchfahren des Zielfelds, Disqualifikation oder Ausschließung beendet. Nach dem Beenden der Fahrt in der Sektion muss das Fahrzeug auf einem im Voraus bestimmten Standort abgestellt werden, wo es gegen Spontanbewegungen gesichert ist. Der Besatzung ist es nicht erlaubt sich aus dem Standort der Sektion zu entfernen. Wenn das Verlassen des Standorts notwendig ist, muss die Besatzung diese Tatsache dem Kommissar bekannt geben. Es handelt sich um eine vorübergehende Ausschließung aus dem Rennen.
32
Die Kontrolle der Sektion vor dem Start des nächsten Fahrzeugs
Noch bevor das nächste Fahrzeug die Fahrt in der Sektion beginnt, muss unter der Aufsicht des Kommissars die Stellung der Sektion kontrolliert werden. Im Falle von Schädigungen, die durch die Durchfahrt des vorigen Fahrzeugs entstanden sind, muss die Sektion in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.
33
Auswertung der Fahrt in der Sektion
Nach dem Ende der Fahrt in der Sektion wertet der Kommissar die Fahrt aus. Der Kommissar macht das Team gleich nach dem Ende der Fahrt mit dem Resultat der Punktwertung bekannt und ein Mitglied der Besatzung bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Besatzung mit dem Resultat einverstanden ist. Bei der Auswertung der Fahrt der gegebenen Besatzung, sind nur der Kommissar, sein Assistent und die Besatzung anwesend. Nach dem die letzte Besatzung die Fahrt beendet hat und bewertet ist, beendet der Kommissar die Sektion. Danach werden die Ergebnisse der Sektion einsehbar für alle Besatzungen der gegebenen Klasse, mit der Möglichkeit Protest gegen die Punktwertung zu erheben und das mit nachfolgender Klärung mit dem Kommissar vor Ort.
TEIL DREI
BEWERTUNG
34
Der Gewinner des Rennens
Die Bewertung der Fahrt in den einzelnen Sektionen durch Strafpunkte wird im Einklang mit den Abschnitten 35 bis 47 der Regeln durchgeführt. Der Gewinner ist das Team mit der niedrigsten Anzahl von Strafpunkten aus allen Sektionen für die gegebene Fahrzeugklasse. Wenn es zu einem gleichstand der Strafpunkte kommt, wird die Reihenfolge durch die größere Anzahl der besseren Platzierungen aus allen gefahrenen Sektionen des Rennens bestimmt. Wenn auch dies nicht zur Festsetzung der Reinfolge führt, werden die Besatzungen mit dem gleichen Stand von Strafpunkten den gleichen Platz besetzen.
35
Fehlerfreie Fahrt
0 Strafpunkte – eine fehlerfreie Fahrt in korrekter Richtung, fehlerfreies durchfahren der Sektion (Abschnitt 23 bis 27 und 31)
36
Stehen
1 Strafpunkt – stehen von längerer Dauer als 15 Sekunden bis 3 Minuten, unabhängig von der endlichen Änderung der Fahrrichtung (Abschnitt 24)
37
Änderung der Fahrrichtung
3 Strafpunkte – Änderung der Fahrrichtung durch Fahrt, Überfahren oder Schleuderung über 30 cm. Gilt auch für eigenmächtiges Rollen des Fahrzeugs (Abschnitt 24).
38
Berührung der Torstange
8 Strafpunkte – Berührung einer Torstange. Die Torstange wird auch in dem Fall als einmal berührt bewertet, wenn es nicht zur Änderung der Fahrrichtung kommt, auch wenn das Fahrzeug die Stange mehrmals berührt.
39
Umstürzung und Bruch der Torstange
20 Strafpunkte – Umstürzung und Bruch der Torstange. Die Torstange wird als gebrochen im dem Fall bezeichnet, wenn sie im Knoten bricht und ebenfalls, wenn sie an der Stelle, wo sie in der Erde war bricht. Als überfahren wird die Torstange angesehen, wenn sie am Boden mit dem Rad überfahren wird. Für eine überfahrene Torstange hält man auch das imaginäre Überfahren der Torstange, und zwar wenn die Stange zwischen die Wagenachsen kommt, nicht direkt überfahren ist, aber das Fahrzeug „überfährt“ die Torstange mit dem imaginär entstandenen Umriss der Verbindungslinien zwischen den einzelnen Wagenachsen (Abschnitt 29 und 30).
40
Fehlerhaftes Durchfahren des Torraums
60 Strafpunke
a) jeder Torraum der in der verkehrten Richtung durchgefahren wird (es ist nicht möglich dies als durchfahrenen Torraum zu bezeichnen), (Abschnitte 27 und 28)
b) jedes weitere Durchfahren des schon durchgefahrenen Torraums (Abschnitt 28)
c) jeder durchfahrene Torraum, der einer anderen Klasse gehört (Abschnitt 23)
41
Nicht durchfahrener Torraum
80 Strafpunkte
a) jeder nicht durchfahrener Torraum in der Sektion (Abschnitt 27)
42
Teilweise Disqualifikation
80 Strafpunkte bei einer teilweisen Disqualifikation in der Sektion
a) bei einem stehen das länger als 3 Minuten (Abschnitt 24) dauert
b) bei Nichteinhaltung des Zeitlimits (Abschnitt 23)
c) bei freiwilligem aufgeben der Fahrt von der Besatzung (bestätigt vom Kommissar), (Abschnitt 13 und 31)
d) bei Nichteinhaltung des Limits für die Änderung der Fahrrichtung zwischen zwei Torräumen (Abschnitt 24)
e) bei Ablage des Schutzhelms, aufschnallen der Sicherheitsgurte (gilt auch bei den freien Sicherheitsgurten, wenn der Gurt von
der Schulter des Wettbewerbers rutscht), (Abschnitte 87 und 88)
f) bei Berührung des Bands, dass die Rennsektion begrenzt (Abschnitt 23)
g) bei Verlassen der Sektion durch das Starttor (Abschnitt 25)
h) bei Überschreiten der Sektion mit dem Umriss des Fahrzeugs (Abschnitt 23)
i) bei Beratung im Laufe der Fahrt von Personen außerhalb der Sektion (auch von Zuschauern), (Abschnitt 23)
j) bei absichtlichem Berühren der Torstange von der Besatzung von innen der Kabine
k) bei absichtlichem öffnen der Türen von dem Fahrer oder Beifahrer (Abschnitt 96)
l) bei Verlassen des Autosessels oder des Fahrzeugs im Laufe der Fahrt (Abschnitt 89)
m) bei Nichtdurchfahren des Zielfelds (Ausfahrt), (Abschnitt 26 und 31)
43
Bewertung bei teilweiser Disqualifikation in der Sektion
Bei einer teilweisen Disqualifikation in der Sektion, aus Gründen die im Abschnitt 42 genannt sind, werden zu der erreichten Anzahl von Strafpunkten noch 80 Strafpunkte für jeden nicht durchfahrenen Torraum, der dem Team noch im Moment der Disqualifikation fehlte (inbegriffen des Start und Zielfelds), zugeschrieben. Und weiter noch 80 Strafpunkte für die Disqualifikation in der Sektion.
44
Völlige Disqualifikation
80 Strafpunkte bei völliger Disqualifikation in der Sektion
a) bei einem unvorbereiteten Fahrzeug am Start (Abschnitt 22)
b) bei einem Fahrzeug, dass nicht die richtigen Startnummern hat und sie nicht richtig platziert hat (Abschnitt 7 und 9)
c) bei Verweigerung des Starts der Besatzung, (Abschnitt 22)
d) bei aufgeknöpften Schutzhelmriemen (Abschnitt 87)
e) beim Umtausch im lenken - des Fahrers mit dem Beifahrer oder beim Umtausch einer nicht registrierten Person an Stelle eines Mitgliedes der Besatzung (Abschnitte 2 und 6)
f) bei dem Nichtdurchfahren des Startfeldes (Einfahrt), (Abschnitt 25)
45
Bewertung bei völliger Disqualifikation in der Sektion
Bei einer völligen Disqualifikation in der Sektion, aus Gründen die im Abschnitt 44 angeführt sind, erhält die Besatzung die maximale Anzahl von Strafpunkten, das heißt 80 Strafpunkte pro Torraum (einschließlich des Startfelds und der Ziellinie) und 80 Strafpunkte für die Disqualifikation in der Sektion. Von der schon erhaltenen Anzahl von Strafpunkten, die im Laufe der Fahrt in der Sektion die Besatzung erhalten hat, bis zum Moment der Disqualifikation, wird abgesehen. Ähnlich werden die Sektionen bewertet, an denen die Besatzung nicht teilnimmt aus Gründen der vorübergehenden Disqualifikation.
46
Die Nichteinhaltung der technischen Vorschriften
150 Strafpunkte einmalig und wiederholt bei der Verletzung der technischen Vorschriften dieser Regeln (Abschnitte 1, 6, 9, 10, Teil sechs bis acht).
47
Verletzung der Regeln
80 Strafpunkte
a) bei Verletzung dieser Regeln (Abschnitt 1) einmal und wiederholt, außer Abschnitt 46
b) bei Missachtung der Anweisungen des Kommissars oder des Assistenten des Kommissars – einmal (Abschnitt 1)
c) bei Nachlässigkeit der Absicherung des Fahrzeugs, Verletzung der Regeln, Bedrohen der Zuschauer und Teilnehmer des Rennens (Abschnitt 31, 90 und 105)
48
Bewertung der Rennserie
Die Besatzung, die in einer Rennserie bewertet wird, besteht aus einem Fahrer und zwei Beifahrern für jedes einzelne Rennen, wobei zwischen den einzelnen Rennen zu einem Umtausch der Beifahrer kommen kann, nicht aber zum Umtausch des Fahrers. Wenn es zum Umtausch des Fahrers kommt, wird diese Besatzung für eine weitere Besatzung gehalten (obwohl die Beifahrer dieselben bleiben) und muss unter einer anderen Startnummer registriert werden. In die endgültige Bewertung werden den Besatzungen die Punkte für die Reihenfolge in den einzelnen Rennen einbezogen und das für die beste Platzierung in fünf Rennen aus der Gesamtzahl der gefahrenen Rennen. Der Gewinner der Rennserie ist die Besatzung mit der höchsten Punktzahl in ihrer Klasse. Bei einer Übereinstimmung der Punkte wird die Reihenfolge nach der Gesamtzahl der Strafpunkte ausgerechnet, und das aus den bestehenden Rennen, die die Besatzungen mit der gleichen Punktzahl gemeinsam absolviert haben. Wenn auch dies nicht zur Festsetzung der Reinfolge führt, werden die Besatzungen mit dem gleichen Stand von Strafpunkten den gleichen Platz besetzen.
49
Punktwertung der Platzierung in den einzelnen Rennen
- 1. Platz 20 Punkte
- 2. Platz 17 Punkte
- 3. Platz 15 Punkte
- 4. Platz 14 Punkte
- 5. Platz 13 Punkte
- 6. Platz 12 Punkte
- 7. Platz 11 Punkte
- 8. Platz 10 Punkte
- 9. Platz 9 Punkte
- 10. Platz 8 Punkte
- 11. Platz 7 Punkte
- 12. Platz 6 Punkte
- 13. Platz 5 Punkte
- 14. Platz 4 Punkte
- 15. Platz 3 Punkte
- 16. Platz 2 Punkte
- 17. Platz 1 Punkt
- 18. und jeder weitere Platz 0 Punkte
TEIL VIER
EINWÄNDE
50
Allgemein
Einwände müssen schriftlich und in einem Zeitlimit eingereicht werden, inbegriffen einer Gebühr in Höhe von 3.000,- Kronen. Die Gebühr führ die Einreichung des Einwands ist irreversible. Anspruch auf Einwand hat nur eine ordentlich registrierte Besatzung. Die Entscheidung über den Einwand liegt in der Kompetenz des Kommissars und wird, wenn möglich schriftlich mitgeteilt. Gegen die Entscheidung des Kommissars gibt es keine Berufung. Einwände können nur gegen Vorkommnisse im gerade verlaufenden Rennen erheben werden, wenn nicht anders angeführt ist.
51
Einwände bei den technischen Übernahmen
Auf Einwände im Laufe der technischen Übernahmen zu dem technischen Zustand der Serienfahrzeuge, oder zu den Entscheidungen des technischen Kommissars beziehen sich keine Gebühre, falls sie in einem 15 Minuten Limit zu der Beschau der Serienfahrzeuge eingereicht werden, und das im Einklang mit dem Abschnitt 9, oder vor dem Ende der technischen Übernahmen bei anderen Einwänden die die Entscheidungen des technischen Kommissars betreffen. Die Endscheidung über den Einwand muss bis zum Start des Rennens mitgeteilt werden.
52
Technische Einwände
Technische Einwände müssen spätestens am Ende des letzten Tages des Rennes eingereicht werden. Außer der Gebühr, wird die protestierende Seite auch die Kosten der eventuellen Demontagearbeiten übernehmen, die mit dem lösen des Problems zusammenhängen. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss bis zu der Bekanntmachung der Resultate des Rennens mitgeteilt werden.
53
Einwände gegen der Bewertung in den Sektionen
Einwände gegen der Bewertung (Punktwertung) der Besatzungen in den einzelnen Sektionen, können spätestens 15 Minuten nach Beendung jedes Tages eingereicht werden und müssen sich nur auf die Bewertung des selben Tages beziehen. Auf Einwände die den nächsten Tag erhoben werden, wird nicht Rücksicht genommen. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss bis zu der Bekanntmachung der Resultate des Rennens mitgeteilt werden.
54
Einwände gegen die gesamten Ergebnisse des Rennens
Die Einwände gegen die gesamten Ergebnisse des Rennens (es handelt sich nicht um Protest gegen die Punktwertung in einzelnen Sektionen) können spätestens 15 Minuten nach Bekanntmachung der Ergebnisse des Rennens erhoben werden. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss in 24 Stunden vom Zeitpunkt der Erhebung der Einwände mitgeteilt werden. Im Fall, dass der Einwand berechtig ist, und die gesamten Ergebnisse des Rennens durch die Entscheidung verändert werden, sind die Besatzungen, die die Preise unberechtigt erhalten haben, verpflichtet diese den Veranstaltern in einem gegenseitig vereinbarten Termin zurückzugeben.
55
Einwände gegen die Auswertung der Rennserien
Einwände gegen die Auswertung der Rennserien können spätestens 15 Minuten nach der Bekanntmachung der Ergebnisse erhoben werden. Die Entscheidung bezüglich der Einwände muss in 48 Stunden vom Zeitpunkt der Erhebung der Einwände mitgeteilt werden. Im Fall, dass der Einwand berechtig ist, und die gesamten Ergebnisse des Rennens durch die Entscheidung verändert werden, sind die Besatzungen, die die Preise unberechtigt erhalten haben, verpflichtet diese den Veranstaltern in einem gegenseitig vereinbarten Termin zurückzugeben.
TEIL FÜNF
FAHRZEUGKLASSEN
56
Klassenbelegung
Wenn es in einer Klasse an Besatzungen mangelt ist es möglich, dass diese Klasse mit einer anderen zusammengefügt wird. Wenn es in einer Klasse dazu kommt, dass zu viele Besatzungen in ihr registriert sind, kann diese Klasse auf mehrere Gruppen geteilt werden. Das Zusammenfügen oder Teilen der Klassen auf Gruppen kann von dem Veranstalter aus Organisations- oder anderen Gründen durchgeführt werden. Die Teilnehmer des Rennens müssen rechtzeitig über das Zusammenfügen oder Teilen informiert werden, spätestens aber im Laufe der Debatte. Über das Teilen, Zusammenfügen oder Einorden in einzelne Klassen entscheiden der Leiter des Rennens und der Hauptkommissar.
57
Trucks als Serienfahrzeuge und ihnen ähnliche Serienfahrzeuge
- a) Klasse S1 – Radspurweite 1550 bis 1750 mm, Radabstand 2300 bis 3400 mm. (wenn die Radspurweite kleiner ist, muss das Fahrzeug wenigstens drei Achsen haben)
- b) Klasse S2 – Radspurweite 1751 mm und mehr, Radabstand 2800 bis 3799 mm.
- c) Klasse S3 - Radspurweite 1751 mm und mehr, Radabstand 3800 bis 4799 mm.
- d) Klasse S4 - Radspurweite 1751 mm und mehr, Radabstand ab 4800 mm und mehr
- e) Klasse S5 - Radspurweite 1751 mm und mehr, Radabstand ab 4800 mm und mehr mit vier und mehreren Achsen.
58
Prototypen
- a) Klasse P1 – Radspurweite mindestens 1550 mm, Radabstand 2300 bis 3799 mm. (wenn die Radspurweite kleiner ist, muss das Fahrzeug wenigstens drei Achsen haben)
- b) Klasse P2 - Radspurweite mindestens 1550 mm, Radabstand 3800 mm und mehr.
- c) Klasse P3 - Radspurweite mindestens 1550 mm und Radabstand ab 3800 mm, Fahrzeuge die grundsätzlich anders als Lastfahrzeuge aussehen (z. B. Arbeitsmaschinen)
TEIL SECHS
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR LASTKRAFTWAGEN
59
Lärm
Kein Fahrzeug darf den Lärmpegel überschreiten.
60
Das messe der Radspurweite und des Radabstands
Das messen der Radspurweite wird am ersten Paar der Räder die fahrfähig sind durchgeführt. Das messen des Radabstands wird zwischen dem ersten und letzten Paar der Räder die fahrfähig sind durchgeführt.
61
Zusatzeinrichtung, Zusatzballast
Zusatzballast darf angewendet werden. Muss aber in Hinsicht auf ihr Gewicht ordentlich befestigt sein. Befinden darf sie sich nur in der inneren Begrenzungslinie befinden. Sie muss bei der technischen Übernahme befestigt werden und im Laufe des Rennens sind Änderungen nicht genehmigt. Das gleiche gilt für Zusatzeinrichtung (Seilwinde, Bagger, Kräne, Absetzhydraulik usw.). Alle Teile des Fahrzeugs müssen fest angebracht sein, damit sie bei Belastung nicht abfallen können.
62
Bereifung
Distanzunterlagen und Distanzringe sind nicht genehmigt. Es sind nur die Reifen genehmigt, die dem Typ des Fahrzeugs oder seiner maximalen Einsatzgeschwindigkeit entsprechen. Bei älteren Fahrzeugen sind die üblichen Reifen mit der Referenzgeschwindigkeit 105 – 110 Km/St. erlaubt. (In Zweifelsfällen ist es nötig die Bescheinigung des Reifenherstellers oder des Erneuerers der Reifendecken vorzulegen). Es sind spezielle Wettbewerbsreifen genehmigt. Die Größe der Reifen ist beliebig, es muss aber die Bescheinigung über die Mängelfreiheit des Herstellers vorgelegt werden. Das Reifenprofil ist beliebig, wenn es von dem Hersteller oder Erneuerer der Reifendecken für den Straßenverkehr zugelassen ist und wenn es frei in Fachgeschäften mit Reifen verkauft wird. Die Reifen können im Rahmen der Anordnung für den Straßenverkehr zusätzlich ausgeschnitten werden. Die Änderung der Form des Profils ist nicht genehmigt. Erlaubt sind nur Nutzfahrzeuge die Räder mit Luftreifen haben. Ketten sind verboten.
63
Hebeachsen
Hebeachsen können in der Sektion gehoben sein, nur wenn es nicht zur Änderung des Radabstands kommt, wenn ja, müsste das Fahrzeug in eine andere Fahrzeugklasse eingeordnet werden.
64
Beleuchtung
Die Beleuchtung sollte erhalten sein, wenigstens 2x Begrenzungslichter vorne, 2x Standlichter und Stopplichter hinten, inbegriffen wenigstens eines Rückwertslichts.
TEIL SIEBEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR SERIEN LASTKRAFTWAGEN UND DENEN ÄNHLICHE WAGEN
65
Genehmigte Fahrzeugtypen: Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Sattelschlepper oder ihnen entsprechende Sonder- (spezielle) Fahrzeuge. Das wirkliche Gewicht aller Fahrzeuge muss minimal 2,5 Tonen sein (gewogen ohne Fahrer, Beifahrer und mit leererem Kraftstoffbehälter). Im Fall, das bei der technischen Kontrolle Zweifel über das Gewicht entstehen, muss das Fahrzeug auf eine öffentliche Wage gestellt werden. Die Kosten übernimmt die registrierte Mannschaft.
66
Alle Fahrzeuge müssen hinter der Fahrerkabine eine Schutzkonstruktion (Ladegatter), einen Schutzrahmen oder Abdeckung haben. Die Schutzkonstruktion, der Schutzrahmen oder die Abdeckung muss maximal 50 cm hinter der Fahrerkabine anfangen, das Ende des Rahmens und der Reifenlauffläche verdecken, und sie sollte soviel wie möglich mit dem Hauptrahmen zusammenfließen, maximal aber 50 cm über dem höchsten Punkt der Reifen (in geradem Zustand). Beim Anblick auf ihn bilden sie ein Rechteck, das aus nur einer Ebene besteht. Die Schutzkonstruktion, der Schutzrahmen und die Abdeckung können für das Erfüllen dieser Bedingungen gegenseitig kombiniert werden. Alle Fahrzeuge müssen auf allen Achsen eine Abdeckung der Räder haben, die die Laufflächen verdeckt. Sattelschlepper, abnehmbare PR und ähnliches muss den Rahmen aus Röhren oder ähnlichem haben, der die Begrenzungslinie des Fahrzeugs im Grundriss kennzeichnet. Dieser muss dann maximal 50 cm hinter der Kabine anfangen, muss das Ende des Rahmens überdecken, und auch die Fläche in der sich die Räder bewegen. Im Grundriss muss er dann ein Viereck darstellen und muss aus einer Ebene bestehen, die maximal 50 cm über dem höchsten Punkt angebracht ist.
67
Vorne muss am Fahrzeug eine Stossstange sein, die für diesen Fahrzeugtyp serienmäßig geliefert wird, sie kann auch aus verstärktem Material sein. Das Anschrägen ist unter dem Winkel von 45° genehmigt, wobei die ursprüngliche Begrenzungslinie und breite des Fahrzeugs eingehalten werden muss. Stossstangenoberkante muss minimal 5 cm sein. Die hintere Stossstange ist freiwillig, jedoch nicht pflichtig. Änderung des hinteren Teils des Fahrzeuges – Rahmens – darf nicht kürzer als die verlängerte Berührende Gerade zum Rad der letzten Achse sein, die 90° zur Ebene einschließt, auf der das Fahrzeug steht.
68
Die Türen müssen eingebaut, sicher Verschließbar und leicht von außen zu öffnen sein.
69
Die Servolenkung kann ergänzt werden (Lenkhilfe). Aus Gründen der Sicherheit muss die Lenkbarkeit der Lenkachse bei ausgeschaltetem Motor erhalten bleiben.
70
Die Militärzündvorrichtung kann durch eine zivile ersetzt werden.
71
Es ist möglich einen stärkeren Motor vom Hersteller zu haben, der diese Motore für diesen Fahrzeugtyp herstellt. Es muss möglich sein den Motor ohne wesentliche Änderungen am Rahmen oder Achse des Fahrzeugs einzubauen. Die Serienlage des Motors darf nicht verändert werden. Der Teilnehmer muss alle Belege über die Änderungen und deren Zulässigkeit vorlegen.
72
Genehmigt sind nicht: Bremsen für einzelne Räder, Lenkung aller Räder, einzeln verstellbare Stossdämpfer und Federn. Bei Serienfahrzeugen sind regelbare Stossdämpfer und Abfederung des Fahrzeugs genehmigt, sie müssen jedoch durch die zuständige Fahrzeugdokumentation nachgelegt werden. Abstandmesser und Kameras für Rückgang sind nicht genehmigt.
73
Nebenaggregate können nicht benutzt werden sein.
74
Das Plazieren der Kraftstoffbehälter und deren Größe sind beliebig. Es ist jedoch verboten den Kraftstoffbehälter in der Fahrgastzelle anzubringen. Die Position des Kraftstoffbehälters muss im Einklang mit dem Abschnitt 100 sein.
75
Das Plazieren der Schutzausrüstung gegen mechanischen Schaden am Fahrzeug ist freiwillig.
76
Die Art und Führung der Auspuffgasse bei Einhalten des Abschnitts 60 ist freiwillig.
77
Die Stellen auf denen Stifte, Dämpfer, Lenkung, usw. aufgehängt sind, dürfen nicht verändert werden. Der Rahmen darf nicht mehr verkürzt werden als bis zum vordersten Punkt der Fahrerkabine/Motorhaube und bis vor den ersten Querträger. Das hintere Teil des Rahmens darf bis zum ersten Querträger, hinter dem äußersten Punkt der Radaufhängung auf der letzten Achse verkürzt werden. Die Stellen für Stifte, Dämpfer, Lenkung usw. dürfen nicht geändert werden.
78
Befestigung der Seitenspiegel ist freiwillig.
79
Der Dämpfertyp ist beliebig.
TEIL ACHT
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR PROTOTYPEN
80
Prototypen sind Fahrzeuge die nicht zwischen Serienfahrzeuge eingeordnet werden können, weiter dann selbständig fahrende Arbeitsmaschinen.
81
Das wirkliche Gewicht der Fahrzeuge P1, P2, P3 muss minimal 2.5 T sein (gewogen ohne Besatzung und mit leerem Krafftstoffbehälter).
82
Es muss möglich sein das Fahrzeug zu Nutzfahrzeugen einzuordnen (nur P1 und P2), Pkws und Kombiaufbau sind nicht gestattet.
83
Türen, Halbtüren oder entsprechende Gitter müssen eingebaut sein.
84
Fahrer und Beifahrer müssen durch eine Stahlwand (0,8 mm) geschützt sein, die sie von Motor und Teilen die Brennstoffe und Wasser führen, trennt.
85
Fahrzeuge dürfen kein besonderes Risiko für Fahrer, Beifahrer oder Zuschauer darstellen.
86
Das Fahrzeug muss mindestens vier fahrfähige Räder haben.
TEIL NEUN
SICHERHEITSMASSNAHMEN
87
Schutzhelm
Alle Mitglieder der Besatzung im Fahrzeug (Fahrer und Beifahrer) müssen bei der Fahrt in der Sektion einen Schutzhelm auf dem Kopf befestigt haben (Norm der Kontrollmarke z.B. ONS, OMK, Din, ECE, E02, E03 oder mit einem international anerkannten Prüfzeichen).
88
Sicherheitsgurte
Die Mitglieder des Teams im Fahrzeug müssen alle angegurtet sein. Vorgeschrieben sind Vierpunkt – Sicherheitsgurte oder Hosenträgergurte, die für den Automobilsport genehmigt sind. Eine Kombination der Gurte ist nicht genehmigt. Die Befestigungspunkte in der Kabine, eventuell am Boden der Kabine müssen verstärkt sein. Die Führung der Gurte muss das Rutschen der Schultergurte von oben nach unten verhindern. Seriensitze dürfen eine Öffnung haben, damit eine sicherere Befestigung möglich ist.
89
Die Besatzung im Fahrzeug
Im Laufe der Fahrt in einer Sektion müssen die Mitglieder der Besatzung angegurtet sein und auf ihren Plätzen sitzen. Auslehnen aus dem Fahrzeug ist möglich, falls der jenige auf seinem Platz sitzt. Es ist verboten im Verlauf der Fahrt den Sitz oder das Fahrzeug zu verlassen.
90
Bergung der Fahrzeuge
Bestimmungen der vorhergehenden Abschnitte 87 und 88 gelten auch für die Mitglieder der Besatzungen bei der Bergung von Fahrzeugen, und zwar sowohl bei den Fahrzeugen die geborgen werden, wie bei Fahrzeugen die selbst bergen.
91
Sicherheitsnetz
Das Sicherheitsnetz, das das Herausfallen eines Körperteils (Hand) aus dem Fahrzeug bei Überrollen verhindert, wird dringend empfohlen. Für den Beifahrer ist ein stabiler Griff vorgeschrieben, der bequem zu erreichen ist, wenn man angegurtet ist.
92
Bekleidung
Für die Mitglieder der Besatzungen wird es aus Sicherheitsgründen empfohlen in einteiligen Overalls angezogen zu sein. Weiter wird es empfohlen die Bekleidung aus Feuerfesten Stoff zu haben, der der FISA Norm 1986 entspricht.
93
Kopfstützen
Kopfstützen müssen fähig sein die Rückakzeleration im Wert von 5 G und den Rückprall in der Stärke von 17 Kg abzufangen. Die Größe muss so ausgemessen werden, dass der Kopf des Fahrers/Beifahrers aufgefangen wird und bei Rückakzeleration nicht die Stütze verfehlt, weiter dann, damit das Einklemmen zwischen der Stütze und Überrollkäfig verhindert wird.
94
Sicherung der Kippkabine
Fahrzeuge mit einer Kippkabine müssen mit einer Zusatzeinrichtung ausgestattet sein, damit es dem kippen im Laufe des Rennens vorkommt. Einfache Sicherung – ein Stahlbolzen oder Schraube mit dem Durchmesser min. 16 mm. Doppelte Sicherung – Stahlbolzen oder Schrauben mit dem Durchmesser min. 12 mm. Ketten oder Drahtseile sind genehmigt. Kapottenkabinen müssen zum normalen Verschluss zusätzlich noch eine Verschlusssperre haben, die das Öffnen der Kapotte vermeidet, wenn der normale Verschluss nicht funktioniert.
95
Das Frontglas
Die Windschutzglasscheibe muss aus Sicherheitsglas (Schichten) sein, alle anderen Autofenster müssen auch aus Sicherheitsglas sein. Wenn das Frontglas nicht aus Sicherheitsglas ist, wird es empfohlen Sicherheitsbrillen oder einen Vollvisierschutzhelm zu tragen. Es ist erlaubt ohne Glas oder Fensterrahmen zu fahren, aber es wird Augenschutz empfohlen.
96
Sicherung der Türen
Bei einer Fahrt in der Sektion müssen die Türen in der Stellung unverschlossen sein. Öffnen der Türen an beiden Seiten muss von innen und von außen funktionieren. Bei der Fahrt in der Sektion ist es dem Fahrer und Beifahrer verboten absichtlich die Türen zu öffnen um sich aus dem Auto zu lehnen. Absicht ist es nicht, wenn es zum öffnen in Folge von einem Aufprall oder zur Kreuzung des Fahrzeugs kommt.
97
Bergungs- und Abschleppausrichtung
Alle Fahrzeuge müssen mit einer Bergungs- oder Abschleppausrichtung an der hinteren und vorderen Seite ausgestattet sein, seine Größe und Feste muss dazu genügen das Fahrzeug zu bergen. Darf aber nicht die Begrenzungslinie des Fahrzeugs überschreiten. Bewegliche Teile müssen durch einen Splint oder auf ähnliche Art gesichert sein. Jedes Fahrzeug muss einen Bergegurt oder ähnliches (Stahlseil) außerhalb des Fahrzeugs vorbereitet haben. Die Länge muss minimal 7,5 Meter sein. Die Zugkraft muss nachweisbar dem eigenen Gewicht des Fahrzeugs und der Bergung im Terrain entsprechen.
98
Löschgerät
Jeder LKW muss wenigstens 12 Kg von Löschpulver oder ein Mittel mit gleicher Wirksamkeit mit sich haben. Das Löschgerät kann außerhalb befestigt sein. Ein Löschgerät mit minimal 2 Kg Löschpulver (oder PYROCOOL) muss sicher im inneren der Kabine befestigt sein, und das so, dass er leicht von dem Halter abnehmbar ist, auch für einen angegurteten Fahrer/Beifahrer. Die Menge des Materials und das eigene Gewicht müssen auf dem Behälter angegeben sein. Automatische Systeme: als Alternative gilt die Montage des automatischen Löschsystems, dass dem internationalem Automobilgesetz entspricht.
99
.Kraftstoffbehälter
Der Kraftstoffbehälter ist gegen äußere Beschädigungen durch eine Schutzhülle (Blech 5mm) geschützt, ausreichend ist auch wenn der Behälter in den inneren Grundriss verlegt wird.
Er kann durch einen anderen Kraftstoffbehälter, der sich mehr eignet ersetzt werden. Entlüftet wird mit Hilfe des beidseitig tätigen Ventils, eventuell durch die Verschraubung.
100
Batterie
Die Batterie muss sich außerhalb der Fahrgastzelle, befinden, weiter muss sie in einem Behälter sein, damit es nicht zum Auslaufen kommt und muss tadellos befestigt sein.
101
Bremsen
Bremsen müssen im Stande sein das Fahrzeug in Ruhelage zu bringen und müssen gleichzeitig auf alle Räder wirken. Alle Teile des Bremssystems müssen von einem bewährten Hersteller stammen. Bei Lastkraftwagen und deren Prototypen muss die Bremse deutlich mit einem Hinweisschild (minimal 20 cm groß) – offen/geschlossen, im inneren der Kabine markiert sein. Der Fahrer muss im Stande sein sie in der Position angegurtet (normale Sitzposition) zu betätigen.
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Motorabschaltung
Verlangt wird ein Stromkreisunterbrecher, den Motor ausschaltet und alle Stromführende Teile unterbricht (mit Ausnahme des automatischen Löschgeräts). Der Schalter muss mit einem roten Blitz im blauen Dreieck markiert sein. Dieser Schalter oder Fernbedienung müssen außerhalb der Kabine angebracht sein. Der Schalter muss vorne oder hinten am Fahrzeug sein, wenn er an der Seite ist, dann muss er an beiden Seiten des Fahrzeugs sein. Bei Dieselfahrzeugen muss er rein mechanisch funktionieren, dazu wird die Abluftklappe für das Unterbrechen der Luftansaugung empfohlen. Diese muss in unmittelbarer nähe des Stromkreisunterbrechers sein, und muss eindeutig markiert sein (z. B. Ziehen – Drücker für das Ausschalten des Motors). Dazu befindet sich der Schalter der den Motor ausschaltet im Inneren der Kabine, dieser Schalter muss eindeutig markiert sein – EIN/AUS und er muss für den Fahrer einfach steuerbar sein, wenn er angegurtet ist (der Schalter muss ebenfalls die Unterbrechung der elektrischen Kraftstoffpumpe steuern).
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Das Sicherheitsgitter in der Kabine
Für Fahrzeuge der Serienklasse mit Ganzmetallkabine ist ein Steigbügel, oder Käfig vorgeschrieben. Für Serienfahrzeuge ohne Ganzmetallkabine ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben, dasselbe gilt für alle Prototypen. Serienfahrzeuge mit Kabine die widerstandsfähig gegen die Folgen des Überrollens ist, (Bescheinigung vorlegen) sind von diesem befreit. Die mindesten Anforderungen an die Form des genehmigten Käfigs sind: er muss einteilig (dass heißt, alle Teile müssen zusammengeschweißt sein) und ohne Risse sein. Wir empfehlen in den Käfig oder Steigbügel zusätzliche Streben dazuzugeben. Diese zusätzliche Streben können angeschweißt, angeschraubt oder mit Hilfe von Fassungen befestigt werden. Es werden zwei Stützen unter das Gitter die nach hinten gehen, z. B. auf den Träger Lagerfläche verlangt, oder zwei Diagonalen in Längsrichtung. Diese Stützen müssen auch angeschweißt, angeschraubt oder durch Fassungen befestigt sein. Das Gitter muss in der Kabine durch minimal vier Befestigungsplatten befestigt sein, wobei an jedem senkrechten Träger eine der Platten befestigt sein muss. Jedes Befestigungsbein muss eine Fläche von minimal 150 cm2 und Dicke 3 mm haben. Die Versteifungsbleche mit einer Fläche von 200 cm2 und minimaler Dicke 3 mm müssen so befestigt sein, dass der Kabinenboden zwischen den Befestigungsbeinen und Versteifungsblechen liegt. Jedes Befestigungsbein muss zum Versteifungsblech durch minimal 3 Schrauben angeschraubt sein. Diese Schrauben müssen minimal die Feste 8.8 haben, mit dem mindesten Durchmesser von 12 mm. Es ist erlaubt die Anzahl der Schrauben zu erhöhen, oder das Gitter zur Kabine anzuschweißen. Der Steigbügel gegen die Folgen des Überrollens sollte so eng wie möglich anliegen (max. 40 cm), weiter sollte er an die Kabine des Fahrers befestigt sein, und er muss so konstruiert sein, dass er nach Tagesvollbetrieb abnehmbar ist. Er muss aus einem Viereck, einer Diagonale und zwei Stützen bestehen. Die Stützen müssen wenigstens 50 cm Abstand nach hinten haben. Höhe und Breite muss wenigsten die der Kabine sein. Der geringste Biegeradius ist 2x der Durchmesser des Rohrs. Die Befestigung am Rahmen muss zuständig dimensioniert sein. Der Steigbügel oder das Gitter müssen so angepasst sein, damit seine Form keinerlei Ballast unterliegt. Anforderungen an das Material aus dem alle vorgeschriebenen Röhre sind: Kaltgezogene Stahlröhre ohne Naht mit minimaler Feste 350 N/mm2. Die erlaubten minimalen Durchmesser der Röhre sind: (bei Gewicht des Fahrzeugs cca 7 Tonen, schwerere Fahrzeuge müssen festeres Material, das deren Gewicht entspricht anwenden) 57 mm äußerer Durchmesser x 4,9 mm Dicke der Fläche oder 63, 5 mm äußerer Durchmesser x 3,2 mm Dicke der Fläche oder 70 mm äußerer Durchmesser x 2,4 mm Dicke der Fläche oder ein anderes, was die Feste angeht gleichwertiges Material (technische Daten vorlegen). Eine Kombination dieser Masse ist erlaubt. Jedes Rohr muss eine Testöffnung mit dem Durchmesser 5 mm an einer leicht zugänglichen Stelle haben. Die Röhre der Gitter oder Steigbügel können nur vor den Biegungen der Röhre oder an Endpunkten zusammengeschweißt werden. Gerade Röhre dürfen nicht durch Zusammenschweißung verlängert oder repariert werden.
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Reparaturen der Überrollkäfige
Die Reparaturen der beschädigten Überrollkäfige sind genehmigt (Ausgleichungen nach Aufprall und Reparaturen durch das zusammenschweißen), wenn es nicht zu voller Deformierung der Rahmenkonstruktion gekommen ist und der Besatzung nicht unmittelbar Gefahr droht.
105
Bewegung der Fahrzeuge auf der Rennbahn
Durch die Bewegung der Fahrzeuge auf der Rennbahn darf der Fahrer nicht Personen bedrohen die sich im Areal der Rennbahn bewegen, zusätzlich muss er den Anweisungen der Kommissare und Veranstalter folgen. Für die Fahrt im Areal der Rennbahn und Fortbewegung zwischen den einzelnen Sektionen sind im Areal der Rennbahn Verkehrsstrassen vorbehalten. Es ist ausdrücklich verboten Personen in Wettbewerbfahrzeugen zu transportieren, ausgenommen der durchschulten Veranstalter und Kommissare.
TEIL ZEHN
NATURSCHUTZANSPRÜCHE
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Sicherung der Entweichung von Erdölen
Wenn das Fahrzeug im Depot steht, wird unter jedes Fahrzeug eine undurchlässige Plane gelegt und alles wird so abgesichert damit kein Erdöl entweichen kann. All das Material, was verschmutzt von Erdölprodukten ist, wird in vorbereiteten Behältern im Depot aufbewahren. Es gilt strenger Verbot von Verunreinigung der Wasserläufe.
107
Sicherung des Kraftstoffbehälters
Der Kraftstoffbehälter muss so gesichert sein, damit in allen Extrempositionen (Überrollen) keine Kraftstoffe entweichen können. Die Besatzungen unterschreiben eine Ehrenerklärung über die Dichte des Behälters. Gleiche Bedingungen gelten für Akku – Batterien. Wenn im Laufe des Rennens dieser Mangel festgestellt wird, wird das Fahrzeug, bis zur Beseitigung dieses Mangels, aus dem Rennen vorübergehend ausgeschlossen. Falls festgestellt wird, dass sich der Mangel wiederholt, wird das Fahrzeug völlig aus dem gegebenen Rennen ausgeschlossen.



